Handelsvertreter für ausländische Firma
Hallo,
ich betreibe eine kleine Handlesfirma in USA mit einer deutschen Niederlassung. Ich möchte nun in Deutschland ein Handelsvertreter-Vertriebsteam aufbauen. Das deutsche HGB, insbesondere die Regelungen bzgl. Folgeprovisionen für den Handelsvertreter schreckt mich jedoch mächtig ab.
Kann ich mit den in Deutschland aktiven Handelsvertretern Verträge direkt mit der US-Gesellschaft nach US-Recht schließen, um zu erreichen, dass mich der Handelsvertreter im Streitfall in USA verklagen muss und, dass dann US-Recht zur Anwendung kommt?
Ich befürchte, dass der Handelsvertreter bei dieser Konstruktion, trotz Vertrag mit der US-Gesellschaft, einfach die deutsche Tochter verklagen kann und das deutsche Gericht dann automatisch das HGB anwendet und somit der Handelsvertreter die deutlich besseren Karten hat.
Ich könnte mir auch vorstellen, extra für den Vertrieb eine zweite US-Firma 'ABC', eine reine US-Vertriebsgesellschaft zu gründen, die dann die Verträge mit den Handelsvertretern möglichst nach US-Recht abschließt. Die US-Vertriebsfirma 'ABC' ist rechtlich völlig selbständig und unabhängig und schließt lediglich einen Resellervertrag mit meiner aktuellen US-Gesellschaft 'XYZ' ab, damit sie deren Produkte und Leistungen vertreiben darf. Damit hat auch meine deutsche Tochterfirma 'XYZ GbR' rechtlich keine Verbindung zur US-Vertriebsgesellschaft 'ABC' und kann demnach nicht von den Handelsvertretern verklagt werden.
Komme ich ohne zweite US-Gesellschaft aus oder ist das dargestellte Konstrukt der bessere Weg? Welche Fallstricke sehen Sie darüber hinaus oder welche Tipps können Sie mir geben?
Vielen Dank schon vorab!
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