T-COM Terror beenden / DSL Anschluß

7. Mai 2007 11:17 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich habe vor gast einem halben Jahr ein neues Haus gekauft.
Da ich bislang KabelDeutschland Kunde fpr Fon und Internet war, bicn ich am 15. Januar in einen T-Com Laden gegangen, und habe DSL + Telefon dort als Neukunde beantragt. Wichtig war, daß meine alte Telefonnummer mit übernommen wurde.
Als Datum des Umzuges habe ich Mitte April angegeben.

Nachdem ich im Laden schon keine Auftragsbestätigung bekommen habe und auch 4 Wochen später nichts per Post eintraf, begann ich selbst auf die Spurensuche.

Geschätze 30 Anrufe in verschiedensten Call Centern (ca- 5-6 Stunden Zeitaufwand) ergeben, je nachdem wen man gerade an der Strippe hatte gänzlich unterschiedlichste Statusunformationen. "Angeblich" fehlende Unterlagen habe ich ca. 10 mal gefaxt, mal waren Sie da, dann wieder nicht.
Irgendwann habe ich sogar die Hardware bekommen, aber keinen Termin für DSL / Telefon. Ab diesen Zeitpunkt fing die T-COM dann auch an munter Geld von meinem Konto einzuziehen.

Nachdem ich das erste bitte böse Schreiben am 1. April an die T-Com gefaxt habe mit dem Wunsch von allem zurückzutreten, bekam ich am 3. April eine Auftragsbestätigung mit einer Zusage zum 27. Juli 2007.

Seit dem bekomme befinde ich mich im Briefverkehr mit der T-COm.
Ich will einfach kein Kunde mehr bei dem Saftladen sein/werden und haben denen das schon mehrfach ziemlich drastisch wissen lassen.

Das frustierende ist, daß sich die T-Com eingfach nicht meldet und meine Schreiben offentsichtlich ignoriert. Ich halte das für echten Psychoterror!

Nun zu meiner Frage:

Wie kann ich diesbezüglich einen Anwalt einschalten, was würde das mich Kosten und wie sehen die allgemeinen Chancen aus, daß dies bei der T-Com was bewirkt?
Suche Rat von einem Aanwalt, der mit der T-Com schon Erfahrungen hat.

7. Mai 2007 | 12:49

Antwort

von


(344)
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
Web: https://www.ra-mauritz.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Fragen möchte ich auf Grundlage Ihrer Informationen wie folgt beantworten:

Die Chancen stehen in Ihrem Fall günstig, sich mittels einer fristlosen Kündigung vom Vertrag zu lösen. Zwar sind geschlossene Verträge grds. einzuhalten, dies gilt jedoch dann nicht, wenn nach den Gesamtumständen einem Vertragspartner ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.
Hier sprechen drei Faktoren für ein fristloses Kündigungsrecht: Die Auftragsbestätigung erfolgte drei Monate zu spät (und dies aufgrund von Umständen, die von Ihnen wohl nicht zu vertreten waren), die T-Com hat Geld abgebucht, ohne die geschuldete Gegenleistung schon erbracht zu haben und der Termin der Freischaltung soll ebenfalls ca. drei Monate später erfolgen, als er bei korrektem Verhalten der T-Com möglich gewesen wäre.

Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass die T-Com Sie auch weiterhin am Vertrag wird festhalten wollen. Sofern Sie dann zum Zeitpunkt der geplanten Freischaltung das entsprechende Entgelt nicht zahlen, werden Sie wohl Post von den RA Seiler & Kollegen erhalten, die den gesamten Forderungseinzug der T-Com betreiben. Weitere Folgen wären dann wohl das gerichtliche Mahnverfahren + Klage.

Die Einschaltung eines Anwalts zum jetzigen Zeitpunkt dürfte Ihre Chancen, sich bereits jetzt vom Vertrag zu lösen, erheblich verbessern. Sofern Sie sich an unsere Kanzlei wenden wollen, bitte ich um telefonische Kontaktaufnahme oder eine E-Mail. Wir konnten in der Vergangenheit bereits einige Mandanten vor Zahlungsverlangen der T-Com bzw. Telekom schützen.

Die Kosten richten sich grds. nach dem Streitwert. Dieser besteht hier in den Entgeltzahlungen, die Sie über den geplanten gesamten Vertragszeitraum leisten müssten, also bspw. 12 x 50 €. Hier bitte ich im Rahmen der Nachfrage um eine Angabe, über welchen Zeitraum welche Monatszahlungen zu leisten wären.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz
Rechtsanwalt


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