Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Der Notlagentarif ist nur dann möglich, wenn Sie bereits Schulden bei der Krankenkasse haben. Er dient auch nur dazu, Schulden abzubauen. D.h., ohne Schulden haben Sie leider keine Möglichkeit, in den Notlagentarif zu wechseln.
Allerdings haben Sie die Möglichkeit, beim Sozialamt Grundsicherung zusätzlich zur Rente zu beantragen. Dann wird auch die Krankenkasse von dem Sozialamt übernommen. Allerdings setzt das voraus, dass sowohl Sie als auch Ihr Lebenspartner vermögenslos sind.
Im Rahmen der gegenseitigen lebenspartnerschaftlichen Unterhaltsversorgung haben Sie gegen Ihren Lebenspartner in der Tat einen Anspruch auf Unterhalt. Dieser bemißt sich nach Ihrem Einkommen und dem des Lebenspartners und lautet auf einen entsprechenden Geldbetrag, aber nicht auf Übernahme der Krankenversicherungsprämien.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: