Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage und die darin übermittelten ersten Angaben zu Ihrem Sachverhalt.
Sie haben nach Angaben des Portals den empfohlenen Preis für Ihre Anfrage reduziert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich hieran orientiere.
Ihre Kernfrage, ob eine öffentliche Kita auf einen Brief schriftlich antworten muss, wenn eine schriftliche Antwort erbeten wird, lässt sich leider schnell mit "nein" beantworten.
Es gibt keine Rechtsgrundlage, auf deren Grundlage Sie eine schriftliche Antwort erzwingen könnten oder aus der Sie einen derartigen Anspruch ableiten könnten.
Grundsätzlich entscheidet die Kita, in welcher Form sie Ihnen gegenüber handelt, also mündlich, schriftlich - oder auch gar nicht.
Die Schriftform ist nur für besondere Vorgänge vorgesehen, so z.B. wenn die Dokumentation einer Entscheidung vorgeschrieben ist, eine Rechtsmittelfrist ausgelöst werden soll, o.ä.
Sie haben um eine schriftliche Mitteilung und Klärung gebeten, um die Grundlage des anberaumten Gesprächs zu erfahren. Hierfür sind derartige Formvorschriften (leider) nicht gegeben.
Es wäre daher allenfalls eine Frage der Höflichkeit, ob die Kita Ihnen schriftlich antwortet.
Da das Problem mit der Kita-Leitung offenbar nicht nur Sie betrifft, sondern auch viele weitere Eltern und sogar Mitarbeitende, habe ich auch Zweifel daran, ob eine schriftliche Mitteilung zur wirklichen Klärung beitragen könnte.
Vielmehr scheint es erforderlich zu sein, eine geeignete Person hinzuzuziehen, die klärende Gespräche auch mit der Kita-Leitung führen könnte. Hier wäre zum Beispiel an eine Unterstützung von Seiten des öffentlichen Trägers oder des Jugendamtes zu denken. In vielen Städten und Gemeinden sind darüber hinaus mittlerweile auch freiberufliche Mediatoren ansässig, die sich auf die Schlichtung von Gruppen-Konflikten spezialisiert haben, auch dies könnte ein möglicher Weg sein.
Weitere Gesprächspartner könnten auch die Personalvertretung der Mitarbeitenden oder gewählte Elternvertreter, Vermittler auch z.B. ein vorhandender Förderverein oder Freundeskreis sein.
Ob für die Kita-Leitung derzeit das Recht besteht, eine Kündigung anzudrohen, wenn Sie das Gespräch absagen sollten, kann aufgrund Ihrer Angaben nicht beurteilt werden. Dies kann in der Regel erst nachträglich bewertet werden, wenn anhand der Androhung der Kündigung oder sogar der Kündigung ersichtlich ist, womit diese inhaltlich begründet wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen ersten Antworten bereits weiterhelfen. Diese online-Beratung kann eine anwaltliche Erstberatung nicht ersetzen, aber Sie soll Ihnen einen ersten Eindruck von der Rechtslage vermitteln.
Ich würde mich freuen, wenn Sie vielleicht die Unterstützung und Beratung eines Kollegen am Ort der Kita suchen oder die Klärung durch einen Mediator anregen könnten. Hierdurch kann vielleicht eine weitere Eskalation vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Hotstegs
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Hotstegs,
mit so einer ausführlichen Antwort mit vielen guten Empfehlungen hatte ich gar nicht gerechnet. Herzlichen Dank. Ich werde Sie bestens bewerten.
Eine kurze Fragen habe ich noch:
Darf man zum Gespräch eine weitere Person mitnehmen und diese Notizen machen lassen?
Freundliche Grüsse und einen schönen Abend
M.G.
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Wenn es sich tatsächlich um eine öffentliche Einrichtung handelt, finden hier die Vorschriften des Verwaltungsrechts Anwendung. Diese sehen in der Regel vor, dass Sie einen Beistand oder einen Bevollmächtigten hinzuziehen können. Der Beistand spricht nur in Ihrer Begleitung auch für Sie, der Bevollmächtigte kann Sie vollständig vertreten. Beides müssen keine Juristen sein, sondern Sie können auch einen Freund, Nachbarn oder einen völlig unbekannten Dritten hinzuziehen. (siehe ganz allgemein § 14 VwVfG
)
Ich wünsche Ihnen und vor allen Dingen natürlich Ihren Kindern, dass sich der Konflikt lösen lässt.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Hotstegs
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Hotstegs,
mit so einer ausführlichen Antwort mit vielen guten Empfehlungen hatte ich gar nicht gerechnet. Herzlichen Dank. Ich werde Sie bestens bewerten.
Eine kurze Fragen habe ich noch:
Darf man zum Gespräch eine weitere Person mitnehmen und diese Notizen machen lassen?
Freundliche Grüsse und einen schönen Abend
M.G.