Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hier kommt es ganz darauf an, was in Ihrem Vertrag geregelt ist. In der Regel ist in diesem Vertrag geregelt, dass die TV-Gesellschaft zum Schutz vor Missbrauch den Hausanschluss besichtigen und ggf. nicht vertraglich mitverwendete Anschlüße verblomben darf. Da Ihr Vertrag mir nicht bekannt ist, müssen Sie in diesem nach einer solchen Regelung suchen. Problematisch sind auch hier die Eigentumsverhältnisse. Der Hausanschluss könnte im Eigentum von t-Com stehen, so dass nur mit Genehmigung von der t-com eine Veränderung vorgenommen werden darf.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diplom - Jurist, LL.M. Sebastian Scharrer, Rechtsanwalt
Unity Media Kabelfernsehen
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Scharrer, LL.M., Dipl.-Jur.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben ein Eigenheim mit 2 Mietparteien und unserer Wohnung. Nur wir haben einen Vertrag mit Unity Media Kabelfernsehen.
Unsere Mieter sehen Fernsehen über Satellit oder Internet und haben keinen Vertrag mit Unity Media.
Jetzt war am Freitag ein Mitarbeiter der Firma da, und wollte die Kabel am Verteiler unserer Mieter am Hauptanschluß kappen oder verplomben.
Dieser Verteiler wurde beim Hausbau vor 17 Jahren von der T-Com gesetzt und n i c h t von Unity Media.
Ich habe ihn nicht reingelassen und gesagt, dass er mit einem Gerichtsbeschluß wiederkommen soll, weil ich es als unlauteres Druckmittel zum Abschluß neuer Verträge ansehe.
Wie ist bitte die Rechtslage? Darf er es?
Vielen Dank
Gruß
Einsatz editiert am 27.10.2013 14:39:36
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