Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes Ihre Frage wie folgt beantworten:
Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung (Impressumspflicht) folgt aus § 5 Telemediengesetz (TMG
).
Für die Frage, ob das TMG auf ausländische Dienstanbieter (Websitebetreiber) anwendbar ist, sieht § 3 TMG
als Grundsatz das Herkunftslandprinzip vor. Danach unterliegt ein Anbieter mit Niederlassung im EU-Ausland grundsätzlich nicht der deutschen Impressumspflicht.
Dadurch soll verhindert werden, dass ein Unternehmen, dass in mehreren europäischen Ländern aktiv ist, jeweils unterschiedlichen Pflichtangaben unterliegt und es auf diese Weise zu einer Behinderung der Geschäftstätigkeit kommt (LG Siegen, Urteil vom 09.07.2013, Az. 2 O 36/13
).
Demnach hat das Unternehmen nur die Vorgaben zur Anbieterkennzeichnung/Impressumspflicht am Sitz der Niederlassung (in Ihrem Beispiel nach niederländischem Recht) einzuhalten und kann damit innerhalb der EU im Internet auftreten.
Dass es sich um eine .de-Domain handelt, ändert daran nichts.
Sofern die Niederlassung sich jedoch in einem Nichtmitgliedsstaat der EU befindet, kann die Rechtslage abweichen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
Sind ausländische Unternehmen bei DE Domänen Impressumspflichtig?
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
Zusammenfassung
Impressumspflicht für ausländisches Unternehmen
Impressumspflicht für ausländisches Unternehmen
Man nehme eine Internetdomäne mit der Endung "de", also quasi "test.de", wobei diese hier nur Beispielhaft betrachtet werden sollte. Gehen wir nun davon aus eine ausländische Firma, beispielhaft aus Mastricht in den Niederlanden, dort ins Handelsregister als BV eingetragen ,hätte die Domäne "test.de" rechtmäßig erworben. Nehmen wir weiter an, dass diese Firma aus den Niederlanden über die Domäne "test.de" einen legalen Webshop betreibt, der legale Artikel, in die ganze EU, auch nach Deutschland verschickt / vertreibt.
Muss die niederländische Firma in ihrem Webshop auf der Domäne "test.de" im Impressum ihren Namen und ihre Adresse veröffentlichen oder entfällt die Impressumspflicht ganz, da es sich um ein in den Niederlanden registriertes Unternehmen handelt ?
-- Einsatz geändert am 09.09.2013 17:22:40
Impressum Impressum Firma
-
20 €
-
30 €
-
25 €
-
35 €
-
130 €
-
50 €