Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sofern der Vertragspartner Leistungen aus dem Vertrag (Tarife) verändern will steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu. Dieses müsste fristgemäß ausgeübt werden.
Im Zweifel haben Sie den rechtzeitigen Zugang zu beweisen.
Bei Obsiegen auf dem Klageweg bekommen Sie die Anwaltskosten ersetzt.
Sie sollten zunächst dafür Sorge tragen, dass eine nachweislich fristgemäße außerordentliche Kündigung bzw. Widerspruch zur Preiserhöhung an O2 zugegangen ist. Momentan sind einige Klagen gegen O2 in gleich gelagerten Fällen rechtshängig. Es empfiehlt sich dann hier eine Entscheidung abzuwarten. Es ist absehbar, dass diese nicht zugunsten der O2 ergehen wird.
Die Gegenseite wird dann mit Hinweis auf die entsprechenden Urteile nicht umhin kommen Ihrer Kündigung zu entsprechen.
Auf diese Weise gehen Sie keinerlei Kostenrisiko ein, profitieren aber durch die Klage der anderen Kunden.
Zusätzlich können Sie sich an die nächste Verbraucherschutzzentrale wenden. Hier sind nach meiner Erkenntnis bereits einige Bestrebungen für ein Vorgehen gegen O2 gegeben.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
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Vielen Dank für Ihre Antwort.
Welche Fristen habe ich dazu den einzuhalten ?
Ich habe von der Preiserhöhung durch einen Artikel der Zeitschrift Computerbild Anfang Februar erfahren, da O2 es ja unterlassen hat, die Kunden von der Preiserhöhung im November zu informieren. Meine Kündigung sandte ich am 12.02 ab. In dem Schreiben von O2 steht jedoch Ihre Anfrage vom 02.03.
Reicht es als Nachweis das auf meinem Rechner das Schreiben mit Datum 12.02.07 gespeichert ist und meine Frau bezeugen kann, das ich es auch an diesem Tage abgeschickt habe ?
Muss ich irgendetwas unternehmen, damit ein Urteil gegen O2 auch für mich gilt ( z.B ein Schreiben dorthin das ich dem Wiederspruch der Kündigung wiederspreche), oder ist das dann automatisch so ?
Das es bereits Klagen gibt ist Ihnen bekannt. Wo kann ich das nachschauen bzw. wo kann ich mich informieren wenn es ein Urteil gibt ?
Sehr geehrter Fragesteller,
der Gesetzgeber geht von einer angemessenen Frist aus. Möglicherweise steht hierzu mehr in den AGB die Ihrem Vertrag zugrunde liegen. Da O2 heimlich die Preise erhöht zu haben scheint, sollte die Kündigung dennoch rechtzeitig eingegangen sein.
Stzen Sie ein erneutes Schreiben nach dem Muster der Verbraucherzentrale Bawü auf. Den zugehörigen Artikel mit dem Musterschreiben finden Sie unter http://www.vz-bawue.de/UNIQ117336382808333/link295442A.html.
Dieses Schreiben ergänzen Sie mit Ihren Daten und dem Hinweis, dass Sie bereit im Februar gekündigt hätten.
Das Schreiben senden Sie dann am besten per Eisnchreiben / Rückschein an O2.
Die Datei auf Ihrem PC nützt hier nichts. Besser ist da schon die Zeugenaussage Ihrer Frau.
Weiter müssen Sie nichts unternehmen. Um herauszufinden ob eine Entscheidung in der Sache ergangen ist, besuchen Sie am besten regelmäßig die Seiten der Verbraucherzentralen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai