Häusliche Gewalt - Was sollte ich jetzt am besten unternehmen?

7. März 2007 17:43 |
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Familienrecht


Hallo

ich bräuchte schnelle Hilfe zu folgendem Problem.

Mein Vater macht uns schon seit vielen Jahren das Leben zur Hölle. Auch wurde schon desöffteren die Polizei hinzugezogen leider aber immer ohne erfolg. Mein Vater bildet sich ein meine Mutter würde Ihn Vergiffte oder wenn eine seiner Blumen eingeht meint er meine Mutter hätte die Blumen Vergifftet usw. Wenn er seinen Wutausbruch hat fängt er an stundenlang rumzuschreien oder Eirichtungsgegenstände zu zerstören oder aber auch meine Mutter zu Schlagen. Ich bin der Meinung das er Krank ist was aber keinesfalls eine entschuldigung für sein Handeln ist. Auch wäre er nie bereit einen Arzt aufzusuchen und sich freiwillig behandeln zu lassen. Heute hat er meinem Bruder und meiner Mutter gesagt in unserem Haus würde noch ein Unglück passieren und meine Mutter würde an keinem gerechten Tod sterben und wenn ich und mein Bruder zu meiner Mutter halten würden, würden wir auch an keinem gerechten Tod sterben.

Ich denke mal wenn ich wieder die Polizei rufe wird diese wieder ohne etwas zu unternehmen gehen wie immer. Erlich gesagt habe ich große Angst wer weiß ob er uns nicht wirklich Nachts etwas antut. Zutrauen würde ich es Ihm.

Was sollte ich jetzt am bessten unternehmen?

Vielen Dank!

Sehr geehrter Fragesteller,

wie Sie darstellen, ist Ihr Vater zu einem Gespräch nicht mehr bereit, die Zusammenarbeit mit einer Familienhilfe würde er wohl verweigern.

Ich rate deshalb, bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen mit dem Inhalt, ihm das Betreten der
Wohnung zu untersagen.

Der Antrag kann durch Sie oder Ihre Mutter bei der Rechtsantragsstelle des Familiengerichts gestellt werden.
Den Gang dorthin brauchen Sie nicht zu scheuen, man wird Ihnen dort sagen, welche Unterlagen usw. benötigt werden.

Ich rate allerdings, einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht) zu beauftragen, dessen Kosten im Rahmen von Prozesskostenhilfe durch die Justiz übernommen werden, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, den Anwalt selbst zu bezahlen.

Anwaltliche Beratung ist dringend erforderlich bei den flankierenden Maßnahmen (Auswechseln des Schlosses an der Wohnungstür, Aushändigung notwendiger Kleidung und Papiere, Sicherung von Bargeld, Kontoguthaben und sonstiger Vermögensgegenstände, Sicherung zukünftiger Mietzahlung ...)

Ihre Schilderung lässt eine konkrete Gefahr erkennen, ich rate Ihnen deshalb, diesen Antrag sofort zu stellen (oder stellen zu lassen).

Für teöefonische Rückfragen stehe ich Ihnen morgen, ´Donnerstag, den 8.3.2007 ab 9 Uhr 30 gern zur Verfügung unter
030 78 95 35 95

Ergänzung vom Anwalt 7. März 2007 | 19:11

Mit freundlichem Gruß
Wilhelm Meyer
Rechtsanwalt

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