Geehrte Damen und Herren,
ich skizziere kurz den Fall, bei dem ich für eine arbeitsrechtliche und allgemeine Einschätzung sehr dankbar bin:
- Studium dieses Jahr abgeschlossen
- paralle Tätigkeitsaufnahme mit Anstellung wurde in PZ gekündigt
- Bewerbung beim neuen AG - Kündigung und Tätigkeit verschwiegen, da Studium und Tätigkeit in einem Startup
Eingrenzung vom Fragesteller
19. Juli 2013 | 11:25
Ich habe nur parallel gearbeitet um Geld zu verdienen, habe sonst einen lückenlosen Lebenslauf. Die Frage nach vorigen AG wurde mir im Vorstellungsgespräch nicht gestellt. Könnten trotzdem negative Konsequenzen des AG für mich entstehen?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Die Frage nach vorigen AG wurde mir im Vorstellungsgespräch nicht gestellt. Könnten trotzdem negative Konsequenzen des AG für mich entstehen?"
Ich sehe nach Ihrer Schilderung keine negativen Konsequenzen durch das Nichterwähnen des früheren Arbeitgebers.
Wenn Sie Ihr Studium regulär abgeschlossen haben und zudem die parallele Anstellung bereits gekündigt haben, stehen Sie Ihrem jetzigen Arbeitgeber doch in vollem Umfang und mit den nachgewiesenen Qualifikationen voll und ganz zur Verfügung.
Insofern ist Ihre Befürchtung nach negativen Konsequenzen nicht ganz nachvollziehbar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt