Pflicht zur Fehlerbehebung bei Individualsoftware nach Firmenauflösung.

1. Juli 2013 09:49 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben unsere Firma die seit 2010 existiert zum Juni 2013 aufgelöst weil wirtschaftlich nicht weiterhin tragbar. Agiert haben wir als Einzelunternehmer.

In der Zeit wurden mehrere Individualsoftwareprojekte entwickelt und teilweise unter Supportverträge Fehler behoben.

Meine Frage ist:

Kann der Auftraggeber noch Ansprüche geltend machen wenn EIN Supportvertrag bestand und die Firma aufgelöst wurde? Nicht eingelöste Supportzeiträume (nach Firmenauflösung) wurden dabei von uns per Gutschrift zurückgezahlt.

Kann der Auftraggeber noch Ansprüche geltend machen wenn KEIN Supportvertrag bestand und die Firma aufgelöst wurde?

Kann der Auftraggeber noch Ansprüche geltend machen wenn indirekt ein Supportvertrag bestand und die Firma aufgelöst wurde? Indirekt heißt, Auftraggeber durfte keine Supportverträge abschließen, daraufhin haben wir uns auf einen Posten geinigt der die Erstellung von Datenbankfilter beschreibt um somit den Support an sich zu umschreiben.

Kann der Auftraggeber nach dem die Firma aufgelöst wurde, für einen aufgetretenen Fehler welcher noch im Supportzeitraum festgestellt wurde Ansprüche geltend machen.

Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!

Mit freundlichen Grüßen

1. Juli 2013 | 11:23

Antwort

von


(1245)
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07749 Jena
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Kann der Auftraggeber noch Ansprüche geltend machen wenn EIN Supportvertrag bestand und die Firma aufgelöst wurde? Nicht eingelöste Supportzeiträume (nach Firmenauflösung) wurden dabei von uns per Gutschrift zurückgezahlt.

- Nein, das können die Kunden nicht machen, da die Firma ja nicht mehr existiert.

Kann der Auftraggeber noch Ansprüche geltend machen wenn KEIN Supportvertrag bestand und die Firma aufgelöst wurde?

- Insbesondere Schadensersatzansprüche können noch geltend gemacht werden gegen die eventuell persönlich haftenden Organe der Firma.

Kann der Auftraggeber noch Ansprüche geltend machen wenn indirekt ein Supportvertrag bestand und die Firma aufgelöst wurde? Indirekt heißt, Auftraggeber durfte keine Supportverträge abschließen, daraufhin haben wir uns auf einen Posten geinigt der die Erstellung von Datenbankfilter beschreibt um somit den Support an sich zu umschreiben.

- Nein, auch dann nicht. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Kann der Auftraggeber nach dem die Firma aufgelöst wurde, für einen aufgetretenen Fehler welcher noch im Supportzeitraum festgestellt wurde Ansprüche geltend machen.

- Sofern die Gewährleistungsfrist noch läuft und es persönlich haftende Organe der Firma gibt, können dies noch in Anspruch genommen werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 1. Juli 2013 | 11:39

Danke für die umfassende Antwort.

Wie muss ich die Gewährleistungsfrist verstehen im Zusammenhang mit programmierten Produkten.

Das heißt als Kleinunternehmer/Einzelunternehmer bin ich nach Firmenauflösung immer noch persönlich haftend?

Freundliche Grüße
Denis Hoffmann

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Juli 2013 | 12:31

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Ich gehe davon aus, dass die gesetzliche Gewährleistung gilt, zumindest nichts anderes vereinbart wurde.

Insoweit wäre diese auch noch zu erfüllen, soweit jemand haftet.

Sie haften dann persönlich.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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