Geräuschbelästigung - was tun?

28. Juni 2013 21:03 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Zusammenfassung

Lärmbelästigung durch Nachbarn im Bereich des sozial Üblichen.

Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt,

Rahmenbedingungen:
- Bundesland Bayern
- Mehrparteienhaus
- je einen Balkon am Schlafzimmer und Wohnzimmer
- gleicher Aufbau der Wohnungen in jedem Stock

Problemlage:
- Mieter über uns raucht und unterhält sich morgens auf dem Balkon direkt oberhalb unseres Schlafzimmers
- Lautstärke wohl im Bereich "Zimmerlautstärke", aber im Freien direkt über unserem Fenster
- Uhrzeit: in der Regel zwischen 5.00 und vor 6.00 Uhr morgens über mehrere Minuten (10-20 Minuten), nicht täglich, aber mehrmals wöchentlich so laut/störend, dass wir davon aufwachen (Husten, Würgen, übertriebenes Gähnen und Unterhaltungen).
- Analog finden gelegentlich abends bis über 22.00 Uhr hinaus "Empfänge" auf selbigem Balkon statt.

Von uns ergriffene Maßnahmen:
- Ansprache des Lebensgefährten im Treppenhaus, mit der höflichen Bitte auf die Lautstärke mehr zu achten: Er könne auch nichts machen, er könne ja zu seiner Freundin nicht [Geste seinerseits: den Finger vor den Mund gehalten]. Sie müssen auch arbeiten und er könne ja nicht schweigend auf dem Balkon sitzen. ==> direkte und umfassende Ablehnung
- Notizen unsererseits sind sehr lückenhaft, da wir im Regelfall nicht bewusst wahrnehmen, wann genau und wie lange wir aufgeweckt werden und wachgehalten wurden. Zeugen daher nur schwerlich bis gar nicht aufzutreiben; es wäre gut möglich, dass wir die einzigen sind, die in dem Ausmaß betroffen sind (bauliche Situation, da Balkon direkt über unserem Fenster).

Fragen:
- Können wir (insbesondere auch als Mieter - unterschiedliche Vermieter) überhaupt etwas dagegen unternehmen? Den Weg über unseren Vermieter würden wir gerne ausklammern (sehr gutes Verhältnis zu unserem Vermieter, wir wollen ihm lediglich den "Stress" ersparen).
- Welche "Nachweise" müssten wir ggf. führen?
Uns geht es vorwiegend um die Störung am Morgen. Die abendlichen "Störungen" enden meist vor 22.00 Uhr und halten sich in Grenzen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
die Fragesteller

Eingrenzung vom Fragesteller
28. Juni 2013 | 21:05
28. Juni 2013 | 22:34

Antwort

von


(952)
Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:







Frage 1:
"Können wir (insbesondere auch als Mieter - unterschiedliche Vermieter) überhaupt etwas dagegen unternehmen?"



Der Rechtsweg dürfte für Sie nach Ihrer Schilderung kaum erfolgreich sein.

Es sind natürlich die Ruhezeiten einzuhalten.

Bezogen auf den Zeitpunkt nach 22 Uhr, hat Zimmerlautstärke auf dem Balkon zu herrschen. Dies ist aber nach Ihrer Schilderung erfüllt, da in aller Regel die Ruhezeiten eingehalten werden.

Ihr Hauptproblem besteht punktuell in der Zeit von 5-6 Uhr. Dort herrscht aber selbst nach Ihrer subjektiven Empfindung Zimmerlautstärke auf dem Balkon.

Dennoch fühlen Sie sich dadurch so gestört, dass Sie sogar aus dem Schlaf aufwachen. Allerdings dürfte das geschilderte Verhalten der Gegenseite wohl "sozialadäquat" sein. Damit wäre dies dann auch grundsätzlich von Ihnen hinzunehmen.

Der rechtliche Weg dürfte Sie daher in die Sackgasse führen.



Die Lösung liegt hier nach meiner Einschätzung im zwischenmenschlichen Bereich.

Laden Sie die Nachbarn doch einmal zu sich zu einem netten Gespräch ein. In dieser Situation geht es dann unter anderem darum darum, dem anderen die als Belästigung empfundenen Verhaltensweisen nahezubringen. Die Nachbarn werden die Auswirkungen ihres Verhaltens ja gar nicht erfassen können, da sich die Nachbarn aus deren Sicht völlig "normal" verhalten.

Dieses Treffen sollte dazu führen, dass Sie sich mit Ihren Nachbarn später wechselseitig auf den obigen Balkon begeben und sich unterhalten, während die anderen beiden sich darunter befinden, um das obige Gespräch wahrzunehmen. So weiß dann auch die Gegenseite aus eigener Wahrnehmung, wo genau Ihr Problem liegt.


Die Lösung selbst liegt dann auch gar nicht so fern. Die Gegenseite könnte wenigstens für den morgendlichen Zeitraum wie bisher den anderen Balkon nutzen. Die wäre natürlich der Idealfall.


Selbstverständölich sollte das Anliegen Balkonbegehung und "Hörposten" vorher offen thematisiert werden, damit sich die Nachbarn nicht überrumpelt fühlen und vorher darauf einstellen können.





Frage 2:
"Welche "Nachweise" müssten wir ggf. führen?"


Der beste Nachweis ist wie oben beschrieben die Einsicht der Nachbarn aufgrund eigener Wahrnehmung.

Ansonsten empfehlen sich Aufzeichnungen aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigung … es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten (BGH, 29.02.2012 - VIII ZR 155/11 ).









Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Raphael Fork

ANTWORT VON

(952)

Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Sozialrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119055 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER