Online-Spieleplattform verweigert Gewinnauszahlung

| 19. April 2013 23:46 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Ich habe bei Gameduell.de mit verschiedenen Spielen Gewinne erzielt (ca. € 800) und nach Anforderung des Guthabens eine Legitimation durchgeführt. Einige Zeit später verlangte Gameduell, dass ich in einem Live-Test (Köln oder Berlin) nachweise, dass ich diese Spiele auch wirklich spielen kann.

Hier der entsprechende Auszug aus der Mail von Gameduell.de:
"...an einem Live-Test teilzunehmen, bei dem Sie in Anwesenheit eines GameDuell Mitarbeiters Ihre Spielweise demonstrieren können...."
Aus verschiedenen Gründen (Gameduell erstattet Reisekosten nur zu einem gewissen Grad; mir fehlt die Zeit, zu einem Test zu fahren; ich sehe zudem keinen Sinn darin, da die Umgebung (andere Hardware, Beobachtung usw.) sicherlich einen negativen Einfluss auf mein Spiel haben würde) lehne ich einen derartigen Test ab.

Ein Freund von mir hat exakt das gleiche Problem mit Gameduell (ca. € 600,-) und würde Sie im Erfolgsfall ebenfalls beauftragen die Auszahlung zu erstreiten.

Interessant ist, dass er folgenden Text zum Live Test erhielt: "...Wir bieten Ihnen mit diesem freiwilligen Live-Test die Möglichkeit zu zeigen, dass Sie die Spielergebnisse im regulären Spielbetrieb erreichen...". Aber auch hier wurde dennoch die Auszahlung verweigert, obwohl es sich ja angeblich um einen freiwilligen Live-Test handelte.

Ich bin überzeugt, dass ich im Recht bin und weiss das Gameduell in der Vergangenheit, auch erst nach erheblichem Druck, Auszahlungen ohne Live Test durchgeführt hat. Auch insofern erübrigt sich für mich die Notwendigkeit eines solchen Tests.

20. April 2013 | 01:50

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworte:

Nach den AGB von Gameduell kann von dort bei „Bestehen eines Verdachts der Manipulation des Spielergebnisses oder des Verdachts der Nutzung von mehreren Spielerkonten" das Mitglied aufgefordert werden, seine Spielweise vor Ort im Rahmen eines "Live Tests" zu demonstrieren."

Zunächst müsste daher der begründete Verdacht bestehen, dass Sie sich missbräuchlich verhalten haben, siehe Nr. 3.5.1 der AGB von Gameduell. Meines Erachtens müsste Gameduell jedenfalls zunächst mitteilen, um was für einen Verdacht es sich handelt und worauf sich dieser stützt. Nur, dass Sie auf einer solchen Plattform Gewinne erzielen, sollte (hoffentlich) nicht ausreichen, um einen Manipulationsverdacht zu begründen.

Bei begründetem Verdacht ist Gameduell berechtigt, „das Spielerkonto und/oder den Spieler zu sperren/zu löschen und/oder den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen." Sollte es tatsächlich einen begründeten Verdacht geben, droht Ihnen dies als Konsequenz. Eine ordentliche Kündigung zum Monatsende gem. Nr. 1.7.3 der AGB kann Gameduell immer aussprechen – sollten Sie also auch zukünftig dort spielen wollen, muss Ihnen bewusst sein, dass dies natürlich droht, wenn Sie den Livetest verweigern.

Sollte Gameduell den Account fristlos kündigen, sehe ich aber jedenfalls für den Fall, dass Ihnen keine Manipulation nachzuweisen ist, keinen Grund, Ihnen Ihr Guthaben auszuzahlen. So wird in 3.5.3 der AGB auch nur davon gesprochen, dass Gameduell ein Zurückbehaltungsrecht wegen Schadensersatzansprüchen und einer „Vertragsstrafe" geltend macht. Da nach den AGB bereits bei Verdacht den Account sperren kann, ist m.E. die Folgeregelung, dass „der Spieler im Falle der Sperrung und/oder Kündigung eine Vertragsstrafe an GameDuell zu leisten [hat]" unwirksam, da eine Vertragsstrafe aufgrund einer Verdachtskündigung kaum einer AGB-Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB standhalten dürfte. Besteht im Ergebnis kein Anspruch auf die Vertragsstrafe und auch kein weiterer Schaden, besteht auch kein Zurückbehaltungsrecht am Guthaben.

Demnach sehe ich hier zunächst bereits gute Aussichten, einen Anspruch auf das Guthaben durchzusetzen.

Ob die weiteren Regelungen zum sog. Live-Test wirksam sind, halte ich für sehr fraglich und im Rahmen einer AGB-Regelung auch für überraschend. Eine Reise ggf. quer durch die Republik, für die man selbst in Vorleistung treten muss und ggf. auch nur anteilig die Reisekosten erstattet erhält, ist m.E. nur schwer zumutbar. Zudem muss man sich die Bedingungen des Tests im Wesentlichen selbst zusammenreimen: Man soll „beim" konkreten Spiel (was ist, wenn man mehrere verschiedene Spiele spielt?) seinen durchschnittlichen Score erreichen. In der Regel soll der Test 20 bis 30 Minuten dauern, es findet sich aber kein Hinweis darauf, ob es auch 4 Stunden dauern kann bzw. man solange Zeit hat, um seine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Die Regeln sind nicht klar definiert und es findet sich auch nichts zur Verwendung der Hardware/Verbindung, die ggf. auch einen Einfluss auf das Ergebnis haben kann. Aber letztlich ist dieser Live-Test ja freiwillig....

Nach den AGB ist Gameduell ja nach Nr. 3.5.3 zu den entsprechenden Maßnahmen berechtigt. Deren Voraussetzungen müssten tatsächlich ja bereits vorliegen, wenn zum Live-Test geladen wird.
Daher sind die Regelungen zum Live-Test meines Erachtens hier nicht besonders wichtig, da es auf die Wirksamkeit der Nr. 3.5.5 ankommt. Allerdings zeigt das Vorhandensein des Live-Tests, dass der Verdacht eben vielfach offenbar nicht wirklich begründet ist.

Im Ergebnis sehe ich hier gute Aussichten, dass Sie einen Anspruch auf Auszahlung Ihres Guthabens erreichen können. Eine Manipulation müsste Ihnen m.E. von Gameduell nachgewiesen werden und selbst dann wäre ein Schaden bei Gameduell selbst ja nach meiner Kenntnis nicht entstanden, sondern „nur" bei den anderen Mietspielern, die Ihren Gewinn finanzieren.

Sie müssen sich nur im Ergebnis bei Verweigerung des Live-Test darauf gefasst machen, dass Gameduell den Vertrag jedenfalls ordentlich kündigen wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort zunächst weiterhelfen. Sollten sich auch weiterhin Schwierigkeiten bei der Auszahlung ergeben, können Sie sich natürlich für eine weitere Vertretung melden.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


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Bewertung des Fragestellers 3. Mai 2013 | 00:35

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