Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes wie folgt.
Ein Garantiefall wäre nur dann vorhanden, wenn das Festbeacken der Bremsen einen Mangel darstellen würde. Gleiches gilt übrigens für die gesetzliche Gewährleistung.
Leider spricht der erste Anschein tatsächlich für ein wetterbedingtes Phänomen, so dass die Herstellermeinung nicht gänzlich abwegig ist. Sie müssten, bspw. durch einen Sachverständigen beweisen, dass es sich bei dem bestehenden Problem um einen Mangel handelt. Nur dann wäre der Hersteller einstandspflichtig.
Eine grundsätzliche Hinweispflicht auf die Möglichkeit eines solchen Problemes gibt es nicht.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne für Ergänzungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Garantie oder nicht?
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Guten Tag,
folgender Fall:
Fahrzeug Citroen C1, 15 Monate alt also noch innerhalb der Herstellergarantie
wird Ende Januar mit angezogener Handbremse draußen am Straßenrand geparkt.
Mitte März, also nach 6 Wochen Standzeit, soll das Fahrzeug wieder bewegt werden.
Dieses geht nicht, weil die Bremsen am Hinterrad komplett fest sitzen und sich nicht lösen lassen. Fahrzeug muss in Werkstatt geschleppt werden, Teile der Bremsen müssen erneuert werden, was Kosten in Höhe von ca. 400-600 EUR verursacht.
Im Handbuch findet sich kein Hinweis darauf, dass man das Fahrzeug nicht länger mit angezogener Handbremse stehen lassen soll, bei Fahrzeugen anderer Hersteller ist mir das auch noch nicht passiert. Citroen sagt das das witterrungsbedingt ist und damit kein Garantiefall vorliegt. Liegt Citroen damit richtig? Verkehrsrechtschutz ist vorhanden.
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schnell, präzise, verständlich, Danke
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