unbeabsichtigte Fahrerflucht

25. Februar 2013 22:49 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


11:18

Guten Abend,
ich bin heute auf einen Parkplatz gefahren und wollte in einer etwas engeren Parkluecke einparken. Auf meiner rechten Seite war ein Baum, der durch eine Eisenumrandung geschuetzt wurde. Auf der linke Seite parkte bereits ein Pkw. Dieser Pkw hatte eingeparkt und die Vorderreifen nicht gerade gestellte, d.h. sie waren nach wie vor starkt nach rechts (also zu meiner Seite hin) eingeschlagen.
Ich fuhr ganz langsam in die Parkluecke hinein und als ich zu ca. 3/4 eingeparkt hatte, bemerkte ich, dass es aufgrund der Metall-Baumumrandung sehr eng fuer meine Beifahrertuer auf der rechten Seite werden wuerde. Ich entschied mich daher, die Parkluecke wieder zu verlassen und mir eine anderen Lücke zu suchen.
Also schlug ich mein Lenkrad in die andere Richtung ein. Dann bemerkte ich, dass meine Reifen quietschten und ein kleiner Widerstand zu spueren war. Ich beugte mich auf dem geoeffneten Fenster der Fahrerseite und sah, dass mein Reifen den nach rechts "herausstehenden" Reifen des links von mir parkenden Fahrzeugs berührte. An den Auto konnte ich keine Beschaedigungen oder aehnliches erkennen. Ich schlug dann mein Lenkrad wieder leicht in die andere Richtung ein und liess mich ganz langsam rueckwaerts wieder aus der Parkluecke herausrollen. Da sich "nur" die Reifen beruehrt hatten und fuer mich weder an dem anderen parkenden Auto noch bei meinem Fahrzeug irgendwelche Schaeden erkennbar waren, parkte ich ca. 20 m weiter (gleicher Parkplatz, groessere Parklücke).
Ich hielt mich dort ca. 1 1/2 Stunden auf und war immer wieder an meinem Auto um Einkaeufe abzulegen. Nach meinen Erledigungen bin ich dann nach Hause gefahren. Ca. 1 Stunde spaeter klingelte die Polizei bei mir an der Tür. Ich war total ueberrascht und wusste ueberhaupt nicht worum es geht. Man sagte mir, dass ich wegen Fahrerflucht angezeigt worden waere und einen Unfall verursacht hätte. Ich war total perplex und zeigte den Beamten dann mein Fahrzeug. Beide mussten zugeben, dass an meinem Auto keinerlei (auch nicht der geringste) Schaden oder Kratzer oder aehnliches zu sehen war. Dies wurde auch von den Beamten photographiert. Ich habe, da ich so verdutzt war, der Polizei diese Situation genau so geschildert. Auf meine Frage, welcher Schaden den angeblich entstanden sei, bekam ich keine Antwort.
Ich kann mir das nicht erklaeren. Ich weiss definitiv, dass ich dieses Auto nur am Reifen kurz beruehrt habe und nirgendwo sonst. Mal ganz abgesehen davon, wuerde ich bei Fahrerflucht mein Fahrzeug 3 Parkluecken weiter abstellen und seelenruhig noch 1 1/2 Stunden einkaufen gehen. Das muss der sog. Zeuge doch gesehen haben, dass ich noch da war - warum hat er mich nicht direkt angesprochen? Ich war mir hier wirklich keinerlei Schuld bewusst, ich habe keinen Schaden an dem anderen Auto gesehen oder bemerkt, sonst hätte ich doch sofort die Polizei ueber den Schaden informiert. Wie sehen Sie meine Situation? Man hat mir gesagt, dass mir hier 6 Monate Fahrverbot und Geldstrafe sowie 7 Punkte drohen. Danke und herzliche Grüße

25. Februar 2013 | 23:31

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

es liegt keine Fahrerflucht vor.

§ 142 StGB ist nicht einschlägig, da bereits kein Unfall vorliegt.

Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Verkehr, das zu einem nicht völlig belanglosem Sachschaden führt.

Selbst wenn es zu Gummiabrieb am touchierten Reifen gekommen wäre, ist nicht zu erwarten, dass hier Schdensersatzansprüche an Sie gestellt werden.
Der finanzielle Schaden läge wohl auch unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 25 - 80 €.

Das Verfahren wird wahrscheinlich eingestellt werden, weil kein "unfallbedingter" Schaden am Fahrzeug des "Geschädigten" festgestellt werden kann. Selbst wenn, müssten die Schäden an beiden Fahrzeugen zueinander passen.

Sie können daher beruhigt abwarten.

Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder einen Strafbefehl erhalten, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt vor Ort, der für Sie in die Ermittlungsakte sieht, ob der Vorwurf haltbar und beweisbar ist, und Sie gegebenenfalls verteidigt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 26. Februar 2013 | 10:09

Danke fuer die Antwort.
Sie schreiben es liegt kein Unfall vor. Allerdings sagte mir die Polizei, dass man mich wegen Fahrerflucht angezeigt habe - und zwar nicht der Fahrer sondern wohl eine andere, dritte Person, die meinem "Einparkversuch" beobachtet hat.
Meines Wissens lag kein Schaden vor, zumindest habe ich beim Nachschauen nichts bemerkt oder gesehen. Wiegesagt, an meinem Auto ist ebenfalls nichts zu erkennen, kein Lackschaden, kein Abrieb, keine Lackfarbe von einem anderen Fahrzeug.
Offentsichtich hat mich aber trotzdem jemand wegen Fahrerflucht angezeigt. Wie kann das denn dann sein? Mittlerweile zweifle ich ja schon an meinem Verstand.
Wie ist denn zu bewerten, dass ich noch mich noch ueber eine Stunde dort aufhielt um Erledigungen zu machen. Ich habe ca. 20 m weiter in einer groesseren Parkluecke geparkt, habe in aller Seelenruhe meinen Parkmarke am Automat gezogen, bin damit wieder zum Auto gelaufen, habe sie ins Auto gelegt. Dann bin ich in die Apotheke gegenüber, habe danach die Einkaeufe wieder zum Auto gebracht. War dann noch in 3 weiteren Läden, alle direkt an diesem Parkplatz und bin jeweils wieder zum Auto, um die Sachen in den Kofferraum zu laden. Ich verstehe einfach nicht, dass man mich dann nicht angesprochen hat. Ich war ja nach wie vor "physisch" verfügbar, also sollte doch dieser sog. "Beobachter" und fuer "Recht und Ordnung Sorger" in der Lage sein, mich auf sein Anliegen anzusprechen, zumal ich ja immer in Sichtweite und unmittelbarer Naehe war.
Ich verstehe ja, dass ich mich von dem anderen Fahrzeug entfernt habe. Allerdings war ich der festen Ueberzeugung, dass alles in Ordnung ist. Ich war mir keinerlei Schuld bewusst.
Kann man den einfach so jemanden anzeigen, ohne dass irgendetwas war? Ich dachte immer, hier muesste tatsaechlich etwas vorliegen. Verlangt denn die Polizei keinen Beweis fuer eine Strafanzeige? Kann ich einfach zur Polizei gehen und irgend jemanden beschuldigen und dann Strafanzeige stellen?
WICHTIG FUER MICH WAERE AUCH:
Besteht fuer mich eine Möglichkeit heraus zu finden, wer die Anzeige erstellt hat und wenn ja, welche Beschaedigung angeblich entstanden ist? Kann ich das bei der Polizei erfahren? Ich habe das Gefuehl hier voellig im Dunkeln zu tappen, die Beamten haben sich hierzu nicht geäußert.
Danke und herzliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Februar 2013 | 11:18

Sehr geehrte Ratsuchende,

wenn eine Anzeige wegen Fahrerflucht vorliegt, muss die Polizei ermitteln. Diese hat Sie befragt, Sie haben das Geschehen geschildert.

Für eine Anzeige reicht der Verdacht einer Straftat. Wenn es gequietscht hat, ist zumindest eine Berührung anzunehmen. Die Möglichkeit einer Fahrerflucht ist dann zumindest nicht fernliegend, wenn die Unfallstelle verlassen wird.
Das Gelegentliche verstauen von Gegenständen würde bei Vorliegen eines Unfalls der gesetzlichen Wartepflicht nicht genügen.

Wenn es keine Nachweise gibt, bis auf die Aussage eines Wichtigtuers, wird das Verfahren eingestellt.

Spätestens nach Abschluss der Ermittlungen gewährt die Staatsanwaltschaft einem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt Akteneinsicht.
So erhalten Sie Kenntnis vom Anzeigeerstatter und den angeblichen Beschädigungen.

Wegen der Akteneinsicht können Sie sich gern auch an micht wenden.

Wie bereits geschrieben, ohne Schaden wird das Verfahren eingestellt.

Sie könnten dann Ihrerseits gegen den Anzeigeerstatter wegen falsacher Verdächtigung vorgehen. Hier sollte aber erst einmal Akteneinsicht genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt

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