Sehr geehrte Ratsuchende,
ich rate Ihnen, das entsprechende Bauunternehmen unter Fristsetzung zur Beseitigung der Materialien aufzufordern. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, könnte Klage vor dem zuständigen Amtsgericht erhoben werden.
Mietzinsansprüche stehen Ihnen nicht zu. Sie könnten jedoch Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn Ihnen etwa durch die versperrte Zufahrt finanzieller Schaden entsteht. Auch die Kosten der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes bzw. des späteren Klageverfahrens müßte das Bauunternehmen tragen.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt
Unerlaubtes Lagern von Baumaterialien auf Privatgrundstück
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Schadensersatz
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wundke
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich besitze ein kleines Haus mit Grundstück welches unbewohnt ist. In der Ortschaft werden zur Zeit Kanalbauarbeiten durchgeführt. Bei einem meiner Kontrollgänge habe ich gesehen das die Fläche vor dem Haus (war einst ein Vorgarten)komplett mit Baumaterialien sowie Kanalrohren zugebaut ist. Der Weg zum Eingangsbereich ist ebenfalls versperrt.
Ich bin sehr verärgert darüber und möchte der Baufirma einen Brief schreiben das die Materialien sofort zu entfernen sind. Mir wurde im Bekanntenpreis gesagt das ich gleich einen Geldbetrag angeben kann für "Miete" oder so ähnlich. Ist das rechtens?
Hoffe sie können mir weiterhelfen.
Viele Grüße
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