Sehr geehrter Fragesteller,
wenn ich Ihre Schilderung richtig verstanden habe, besitzen Sie ein von der Gegenseite unterzeichnetes Schriftstück, in welchem die Gegenstände aufgeführt sind und weiterhin festgehalten wurde, dass diese Gegenstände mit einem Preis von 1.500 EUR zu bezahlen sind, wenn es zum Abschluss eines Mietvertrages über Ihre Wohnung mit dem oder den Unterzeichnern zum 15.02.2007 kommt. Zunächst wäre zu fragen, wer unterzeichnete das Schriftstück und wer ist (Nach-)Mieter geworden. Besteht Personenidentität, ist der unter der Bedingung des Abschlusses des Mietvertrages geschlossene Kaufvertrag wirksam.
Ist eine Frist zur Übergabe der Gegenstände vereinbart worden?
Unabhängig davon haben Sie als Verkäufer die Pflicht, dem Käufer das Eigentum an den Gegenständen zu übertragen. Davon losgelöst müssen Sie dem Käufer den Besitz verschaffen (Übergabe). Wiederrum losgelöst davon hat der Vermieter den Anspruch darauf, dass Sie die Wophnung leer übergeben.
Sollte Mieter und Käufer ein und die selbe Person sein, würde ich die Gegenstände in der Wohnung belassen. Ab dem 15.02.2007 ist dann der Mieter und Käufer Eigentümer und Besitzer der Gegenstände, da der dann auch Besitzer der Wohnung ist und Sie haben Ihre kaufrechtliche Verpflichtung erfüllt. Fordert Sie dann die Hausverwaltung auf, die Gegenstände zu entfernen, wenden Sie ein, dass Sie weder Eigentümer noch Besitzer der Gegenstände sind, da das Eigentum übertragen wurde, Sie nicht mehr Besitzer oder Eigentümer sind (das sind zwei verschiedene Dinge!) und Sie gar nicht mehr über die Gegenstände verfügen dürfen. Sobald Sie die Übergabe vollzogen haben, steht Ihnen Ihr Anspruch auf Kaufpreiszahlung zu, so fern nichts abweichendes vereinbart wurde.
Im Idealfalle verhalten Sie sich also ruhig. Kommt es am 15.02.07 zur Wohnungsübergabe, teilen Sie in diesem Termin mit, dass Sie die Gegenstände hiermit übergeben. Sie sollten darauf achten, dass die Vermietergesellschaft vorher keinen Zugang zur Wohnung bekommt und den "Braten" riecht.
Bei der Durchsetzung der Kaufpreiszahlung sind wir Ihnen gerne behilflich. Die Kosten unserer Inanspruchnahme hätte dann die Gegenseite zu tragen, wenn Sie zunächst selbst die Kaufpreiszahlung anmahnen. Sie sollten also in dem Termin am 15.02.2007 die Kaufpreiszahlung sofort verlangen und die gegenseite damit "in Verzug setzen".
Mit freunlichem Gruß
Henrik Momberger
www.gruemo.de
Sehr geehrter Herr Momberger,
Ihre Antwort hat uns sehr geholfen und wir sind auch froh, dass Sie uns in einem Streitfall (von dem wir hier wohl ausgehen müssen) unterstützen würden.
Zu Ihren Ausführungen:
Der Wortlaut der uns vorliegenden Erklärung ist:
"Ich möchte die Wohnung Dachauer Strasse 76, 3. Stock links ab 01.03.2007 oder evtl. früher mieten.
Bei Abschluss eines Mietvertrages bezahle ich EUR 1500 Ablöse an Jan und Renate Ahlers"
Hier hat die Nachmieterin unterschrieben und ihre sowie die persönlichen Daten ihres Partners eingetragen.
Bei unserem Besichtigungstermin am 09.11.06 habe ich eine Liste vorgelesen mit den Dingen, die wir in der Wohnung zurücklassen und klargestellt, dass die Ablöse für diese Dinge ist. Diese handschriftliche Liste habe ich auch am 09.01.2007 der Hausverwaltung gefaxt.
Sie umfasst die Gegenstände, die ich Ihnen gestern aufzählte.
Eine Frist zur Übergabe der Gegenstände wurde nicht vereinbart.
Vor der Wohnungsübergabe werde ich Fotos von unserer Wohnung machen und bei der Wohnungsübergabe wird ein Freund als Zeuge dabei sein und wir werden versuchen, die Gespräche mit einem Diktiergerät (Halten Sie das für sinnvoll?) aufzuzeichnen.
Damt wir nichts falsch machen, hätte ich noch einige Fragen, zu denen wir um Ihren Rat bitten:
1. Wie sollen die Schlüssel unseres Querriegelschlosses übergeben werden, wenn die Hausverwaltung beim Übergabetermin die Annahme verweigert?
2. Wie können wir unsere Nachmieter bei der Wohnungsübergabe in Zahlungsverzug setzen, wenn diese nicht anwesend sind?
3. Wie können wir generell unsere Nachmieter in Zahlungsverzug setzen (schriftlich oder mündlich)?
4. Was passiert, wenn die Wohnung z.B. wegen der noch vorhandenen Gegenstände von der Hausverwaltung nicht abgenommen wird? Müssen wir weiterhin Miete bezahlen?
5. Wie sollen wir uns verhalten, wenn die Hausverwaltung die Gegenstände ausbaut und einlagert und die Kosten hierfür von unserer Kaution abzieht?
6. Was passiert, wenn der Mietvertrag mit unseren Nachmietern erst später geschlossen wird, sie also zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht Mieter sind?
Die Hausverwaltung hat klargestellt, dass die von uns vermittelten Nachmieter von ihnen gewünscht sind, so dass wir davon ausgehen müssen, dass sie auch die Nachmieter werden.
7. Sollen wir ein Schriftstück für die Übergabe vorbereiten, in dem nochmals alle Gegenstände aufgelistet sind und in dem steht, dass wir auf der Einhaltung des Vertrages mit den Nachmietern bestehen?
8. Was sollen wir machen, wenn unsere Nachmieter auf der Beseitigung der Gegenstände durch uns beharren?
Ergänzend möchte ich noch ausführen, dass meine Frau gestern, am 13.01., mit der Nachmieterin telefoniert hatte. Wir hatten darin unsere Kompromissbereitschaft ausgedrückt und waren bereit, alle Dinge zu einer weit geringeren Ablöse hier zu belassen. Allerdings hat die Nachmieterin wiederholt, dass sie nichts haben und auch nichts bezahlen wolle. Sie würde lediglich das Querriegelschloss ohne Kosten für sie übernehmen, wenn die Hausverwaltung ihr schriftlich bestätigt, dass bei ihrem Auszug sie nicht für die Beseitigung des Schlosses aufkommen müsse.
Wir gehen auch davon aus, dass das Verhalten unserer Nachmieter so bereits beim Besichtigungstermin am 09.11.06 geplant war, da sie Fotos ohne unser Wissen und Einverständnis von unserer Wohnung mit dem Handy gemacht hatten und diese Fotos der Hausverwaltung am 09.01.07 präsentiert hatten.
Unsere Nachmieter hatten in der e-mail vom 27.12.06 nochmals bestätigt, dass die Ablöse beim Termin am 09.01.07 in den Räumen der Hausverwaltung bezahlt wird.
Bitte schreiben Sie uns, wie wir uns weiter verhalten sollen, damit wir unsere Position stärken können.
Sämtliche Dokumente kann ich Ihnen faxen.
Herzlichen Dank.
Viele Grüsse aus München
Jan und Renate Ahlers