Sehr geehrter Ratsuchender,
eine allgemeine Regel kann man nicht aufstellen, denn die Gerichte bzw. Richter sind nach dem Grundgesetz sachlich und persönlich unabhängig. Ein Gericht einer höheren Instanz kann zu einer ganz anderen Tatsachenentscheidung kommen, als die erste Instanz. Für die Rechtsschutzversicherungen besteht ein Prozessrisiko, welches geprüft wird, ob die Kostenübernahme des Prozesses gerechtfertigt ist, denn Prozeße einer höheren Instanz sind meistens teurer als die der ersten Instanz. Sofern Sie die finanziellen Mittel für einen Prozeß nicht aufbringen können, besteht immer noch die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe.
Setzen Sie sich ggf. mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Walden
BERUFUNG oder EINE INSTANZ HÖHER??????????
8. Januar 2007 19:21 |
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Generelle Themen
ich möchte eine ganz harmlose frage stellen.
kann man denn so allgemein schätzen, wie gross die chancen stehen, ob bei einer revision oder eine gerichtsinstanz höher ein etwas anderes urteil da´bei rauskommen könnte????
oder gibt es statistische prozentual aufgelistete werte??????
nur so interessehalber würde ich es mal wissen wollen.
und immer wieder und öfter lehnen die rechtschutzversicherungen
die kostenübernahmen von solchen ab.
warum?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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