Fahrtkosten bei Fortbildung mit Firmenfahrzeug

| 6. Januar 2007 15:58 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Sehr geehrte Frau Anwältin,
Sehr geehrter Herr Anwalt,

mein Arbeitgeber stellt mir einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, den ich mit der sog. 1%-Regelung versteuere. Betriebs- oder Nutzungskosten entstehen für mich nicht.

Kann ich trotzdem die Fahrtkosten zu einer (privaten aber anerkannten) Fortbildungsveranstaltung in Höhe der Entfernungspauschale mit 0,3€/km bei den Werbungskosten geltend machen?

Für Hinweise auf Gesetze oder Urteile wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Sehr geehrter Herr,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Durch die 1%-Regelung ist der geldwerte Vorteil der Privatnutzung eines Dienstwagens steuerlich abgegolten. Der der Firma gehörende Pkw stellt beim Arbeitgeber notwendiges Betriebsvermögen dar - unabhängig davon, wie der Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug nutzt, und ist nur beim Arbeitgeber steuerlich zu berücksichtigen. Sie können somit nicht 0,30 EUR pro km ansetzen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: phermes1@gmx.de

Mit besten Grüßen

RA Hermes

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Diese Antwort hat mir geholfen.
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort

"