30 Cent Regelung KFZ-Nutzung wirksam oder nicht?

14. Dezember 2006 17:39 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Achim Schroers

Also hier die Fakten:

- Selbstandiger Finanzvermittler (kein Makler) Überschussrechner
- privater PKW ca. 5 Jahre alt, ca. 70.000KM/Jahr als 80-90% berufliche Nutzung
- Fahrtenbuchführung gem. Vorschriften

Frage:
Kann er die für die eigene Personenfirma gefahrenen Kilometer mit je 30Cent als Pauschale absetzen, oder muß er eine der beiden anderen Möglichkeiten (1% Regelung oder anteilige Kostenregelung gem. Fahrtenbuch) nutzen?

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Abrechnung von Geschäftsfahrten mit der Kilometerpauschale ist nur zulässig bei Fahrzeugen, die im Privatvermögen gehalten werden. Da der PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird gehört er jedoch zwingend zum "notwendigen Betriebsvermögen". Bei Fahrzeugen, die im Betriebsvermögen stehen, besteht dann in der Tat nur die Wahl zwischen der 1%-Regelung und der Fahrtenbuch-Methode.

Mit freundlichen Grüßen


Achim Schroers
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 14. Dezember 2006 | 18:58

Sie sprechen mir aus der Seele...Meinem guten Bekannten gab ich genau diesen dringenden Rat. Seine Geschäftskollegen nutzen aber angeblich eine Lücke im Steuergesetz. Angeblich haben diese bereits Steuerprüfungen hinter sich! Auch seine Steuerberaterin erzählt diesen "Quatsch"...Sind Sie sicher es gibt keine Ausnahme?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Dezember 2006 | 20:42

Sehr geehrte Fragestellerin,

meine Antwort stützt sich auf Urteile des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urt. vom 18.12.1996, EFG 1997, S. 397) sowie des Finanzgerichts Nürnberg (Urt. vom 29.08.2002, DStRE 2003, S. 1198 ). Danach sind bei einem PKW im Betriebsvermögen immer nur die tatsächlich angefallenen Kosten abziehbar, auch wenn sie erheblich unter der Pauschale liegen. Eine Ausnahme davon ist mir nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

RA Schroers

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