Ausgleich nach Scheidung

| 15. Oktober 2012 10:07 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin seit dem 01.01.2007 rechtskräftig geschieden.
In unserer Ehe haben wir diverse Häuser und Wohnungen angeschafft, die allerdings aus rechtlichen Gründen auf den Namen meiner Frau gekauft wurden. Wir hatten keine Gütertrennung.
Während der Ehe wurden einige Häuser verkauft, aber es verblieben nach der Scheidung noch drei Objekte bei meiner Frau. Diese wurden in diesem Jahr veräußert und ich habe erst kürzlich von der Veräußerung erfahren.
Jetzt meine Frage: Steht mir ein Anteil am Veräußerungsgewinn zu oder ist die Sache verjährt?

15. Oktober 2012 | 11:26

Antwort

von


(407)
Ernst-Reuter-Allee 16
39104 Magdeburg
Tel: 0391-6223910
Web: https://kanzleifamilienrechtmagdeburg.simplesite.com
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Vermögensauseinandersetzung an den Immobilien der Ehefrau hätte im Wege des Zugewinnausgleichs durch Sie geltend gemacht werden müssen.

Verjährungsbeginn ist das Ende des Jahres, in dem die Rechtskraft der Scheidung erfolgt ist. Die Verjährung für den Zugewinnausgleichsanspruch beträgt gem. § 199 BGB nur 3 Jahre, so dass in Ihrem Fall leider bereits Verjährung eingetreten ist.

Es tut mir leid, Ihnen keine für Sie günstigere Antwort geben zu können.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 15. Oktober 2012 | 16:55

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