Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie teilen mit, dass Sie für Ihre Ehe mexikanisches Recht vereinbart haben. Ohne Einsicht in die entsprechenden Unterlagen ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich. Nach Ihrer Schilderung ist jedoch davon auszugehen, dass das mexikanische Recht Anwendung findet.
Wenn Sie und Ihre Familie derzeit in Mexiko leben, sind auch die mexikanischen Gerichte und Behörden für die Scheidung zuständig. Ob unter diesen Umständen eine Rückkehr nach Deutschland und die Bearbeitung der Angelegenheit von hier sinnvoll ist, bezweifle ich.
Sie sollten sich vor Ort einen Anwalt suchen, mit dem Sie gegebenenfalls in Deutsch oder Englisch kommunizieren können und der die vorhandenen Unterlagen überprüft. Erst dann kann sinnvoll das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
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Diese Antwort ist vom 14.04.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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