Sehr geehrte Ratsuchende,
ob es "rechtens" ist, was der Verlag verlangt, ergibt sich aus den Vertragsklauseln. Wie diese gestaltet werden, ist zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar. Wenn Sie den Vetrag so unterzeichnet haben, werden Sie wohl oder übel an die Klauseln gebunden sein. Eine abschließende Prüfung ist mir jedoch nur bei Einsichtnahme in den Vetrag möglich.
Rechtsschutz ist bei Vereinbarung von Vertragsrechtsschutz möglich. Die Rechtsschutzversicherung muß dann jedoch höchstwahrscheinlich bereits bei Vertragsschluss mit dem Verlag bestanden haben.
Auch die Prüfung, ob und welche Möglichkeiten bestehen, schnellstmöglich aus dem vetrag herauszukommen, erfordert die Einsichtnahme in den Vertrag und ein persönliches Gespräch. Eine abschließende Einschätzung der Rechtslage ist über das Internetportal im Rahmen einer Erstberatung leider nicht möglich. Wenden Sie sich bitte direkt an einen Rechtsbeistand.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt
Kündigung eines Autorinnenverlagsvertrages
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wundke
Sehr geehrte Anwälte,
ich habe vor 2 Jahren ein Manuskript an einen Verlag geschickt und vom Verlag die Aufforderung dieses Manuskript noch ein Mal zu überarbeiten zurüch geschickt bekommen. Ich habe es überarbeitet und es dem Verlag zugesand, der mir daraufhin einen Vertrag zugeschickt hat. Seitdem hörte ich von diesem Verlag nichts mehr.
Nach zwei Jahren also frage ich nach, wann ich denn mit einer Veröffentlichung rechnen könne, da dies im Vertrag nicht festgelegt wurde. Nun will der Verlag, dass ich das gesamte Mansukrpt komplett überarbeite und umschreibe, damit es zu einer Veröffentlichung kommen könne. Im Vertrag erscheint keine Klausel, die in irgendeiner Weise eine Aussage, über eine erneute Korrektur, zu irgendeinem Zeitpunkt, trifft. Nun komme ich mir ziemlich veralbert vor und habe das Gefühl, das der Verlag meine Position als Erstautorin die keine Ahnung hat auszunutzen.
Nach Recherchen im Internet, ist mir nun bekannt, dass ich nicht die einzige Autorin bin, die Probleme mit diesem Verlag hat.
Nun zu meinen Fragen.
1. Ist es rechtens was dieser Verlag verlangt? Eine Überarbeitung bevor das Mansukript in den Druck geht ist mir klar, aber eine komplette Umarbeitung des Menauskripts ist mir dann doch zu viel, da es den Gegenstand des Vertages, eben mein eingesandtes Mansukript, verändert und es somit nicht mehr Vertragsgegenstand ist, oder?
2. Gibt es eine Rechtsschutzversicherung der mir in so einer Situation beistehen kann?
3. Wie kann ich schenllstmöglichst diesen Vertrag kündigen und mit welchen Bedingungen und Konsequenzen?
Für eine Beantwortung dieser Fragen wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Catherine
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