Sehr geehrte Fragestellerin,
mit den von Ihnen gemachten Angaben und dem ausgelobten Einsatz, kann ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
In Texas unterscheidet man zwischen gemeinschaftlichen (community), eigenen (separate) und gemischten (commingled) Vermögen (property). Zum Vermögen gehören auch die Schulden.
Grundsätzlich haftet im texanischen Familienrecht der, der für die eingegangen Verpflichtungen verantwortlich ist.
Sie haften nicht beide für eingegangene Verbindlichkeiten, nur weil sie verheiratet sind, sondern die eingegangene Verbindlichkeit müsste auch für den anderen notwendig sein. Dies ist eine Fall zu Fall Entscheidung und kann nicht generell beantwortet werden.
Dementsprechend werden die eigenen Schulden des Ehemannes nicht sofort eheliche Schulden.
Unter Umständen müsste jedoch von Ihnen bewiesen werden, dass es sich um separate property, also Vermögen das nur dem Ehemann zusteht, handelt.
Um hier jedoch auf Nummer sicher zu gehen, kann nur zum Abschluss eines Ehevertrages geraten werden (Pre-Marital Agreement).
Dies ist in den USA übrigens weitaus üblicher als bei uns.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort eine grobe Orientierung gegeben zu haben.
Für Rückfragen, oder Korrespondenz mit amerikanischen Kollegen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Oliver Aretz
Rechtsanwalt
ra-aretz@arcor.de
Haftung bei Schulden in Ehe mit US-Staatsbürger
3. Dezember 2006 20:25 |
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Ausländerrecht
Bei offizieller Heirat in Texas mit einem US-Staatsbürger:
Hafte ich automatisch auch für die Schulden (für die Vergangenheit, als auch in der Zukunft) meines Ehemannes?
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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