Sehr geehrter Ratsuchender,
Nein, es bestehen keine Regelungen, wonach Sie die Stelle bei der Konkurrenz nicht annehmen dürfen oder Ihnen aus der Annahme der Stelle rechtliche Nachteile entstehen.
Insbesondere gibt es keine Möglichkeit, ein etwa bestehendes vertragliches Wettbewerbsverbot auf eine andere Person auszudehnen.
Im Übrigen gilt für Ihre Lebenspartnerin und für Sie ebenso wie für jeden Arbeitnehmer auch die Pflicht gegenüber dem jeweiligen Unternehmen zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen.
Solange Sie also die Verschwiegenheitspflicht wahren, kann Ihnen eigentlich rechtlich nichts passieren, wobei es natürlich gut sein kann, dass Ihre Tätigkeit bzw. die Ihrer Lebensgefährtin von dem jeweiligen anderen Unternehmen mit Argwohn betrachtet wird.
Gleichwohl sind Sie hier nicht verpflichtet, Angaben zu dem Beruf und dem Arbeitgeber Ihrer Lebenspartnerin zu machen.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten nützen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Geyer
Rechtsanwalt
Interessenskonflikt wegen Berufs der Partnerin
30. November 2006 14:15 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Wolfram Geyer
Mir ist eine sehr interessante Position (Länderleitung IT) angeboten worden, die ich gerne annehmen würde. Das Problem ist, dass meine Lebenspartnerin eine Stelle bei einem direkten Konkurrenzunternehmen innehat, die der mir angebotenen Stelle von der Position und Aufgabengebiet her absolut gleicht.
Gibt es Regelungen, die einer Annahme der neuen Stelle widersprechen? Bin ich verpflichtet, diesen Sachverhalt vor Antritt der Stelle zu offenbaren?
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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