Getrennte steuerliche Veranlagung beim Finanzamt beantragen

22. August 2012 10:37 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Wie beantrage ich eine getrennte steuerliche Veranlagung beim Finanzamt?

Sie können die getrennte Veranlagung formlos bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. In Ihrem Antrag sollten Sie die gemeinsame Steuernummer und insbesondere Ihre eigene Steuernummer angeben und ab welchem Jahr Sie die getrennte Veranlagung beantragen. Sie sollten das Finanzamt auch bitten, eine Bestätigung über die zukünftige Veranlagungsart zu übersenden.

Guten Tag,

ich wurde bisher mit meinem Mann bei der Steuer zusammenveranlagt. Mein Mann geht arbeiten und war nebenberuflich selbständig.

Die letzte Einkommensteuererklärung wurde für das Jahr 2010 beim Finanzamt abgegeben. Ich selbst bin Hausfrau und habe seit mehreren Jahren kein eigenes Einkommen mehr.

Nun musste mein Mann das Gewerbe abmelden bzw. einstellen, da mehrere Kunden die Rechnungen nicht bezahlt haben. Ferner hat mein Mann über seinen Anwalt das Insolvenzverfahren beantragt.

Mein Mann hat zwar seit letztem Jahr einen Steuerberater für seine Steuern beauftragt, ob dieser jedoch in den steuerlichen Sachen (insbesondere die Steuererklärungen für 2012 u. 2013) noch tätig wird bzw. die Erklärungen abgibt ist derzeit offen, da dieser nun erst mal wegen der Insolvenz kein Geld mehr bekommt.

Der Anwalt meines Mannes teilte mit, es wäre sinnvoll das ich nun die getrennte steuerliche Veranlagung beim Finanzamt ab 2012 beantrage, da ich sonst für evtl. Steuernachzahlungen haftbar gemacht werden könnte.

Meine Frage ist nun wie ich dies beantrage?

Ist da ein formloser Antrag beim Finanzamt ausreichend, gibt es dafür Antragsformulare?

Ich wäre für eine genaue Beschreibung der Vorgehensweise in dieser Sache sehr dankbar.

22. August 2012 | 15:05

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

herzlichen Dank für Ihre Frage und des damit entgegengebrachte Vertrauen.

Grundsätzlich ist es richtig, dass bei der gemeinsamen Veranlagung beide Ehepartner für die Steuernachzahlungen haften. Aus diesem Grund wäre möglicherweise eine getrennte Veranlagung, die in bestimmt Fällen auch rückwirkend möglich ist, für die Zukunft sinnvoll. Solche rückwirkenden Fälle sind immer dann gemeint, wenn eine Steuererklärung noch nicht abgegeben worden ist oder aber sich eine Steuererklärungseinspruchsverfahren befindet, und zuvor eine gemeinsame Veranlagung erklärt worden ist. Letzteres ist jedoch Einzelfall abhängig.

Die Trennung der Veranlagung (§ 26 EStG ) beantragen sie formlos bei ihrem zuständigen Finanzamt. Sie können unter Hinzufügung der gemeinsamen Steuernummer, und insbesondere ihrer Steuernummer, die getrennte Veranlagung beantragen. Mit in das Schreiben gehört ab welchem Jahr sieht die getrennte Veranlagung beantragen. Dies dürfte bei ihnen das Jahr nach dem letzten rechtskräftigen Steuerbescheid sein. Gleichzeitig sollten Sie das Finanzamt bitten, eine Bestätigung über die zukünftige Veranlagungsart zu übersenden. Sodann sollten bei künftigen Steuererklärungen eine gemeinsame Veranlagung nicht mehr stattfinden.

Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung und hoffe, Ihnen zunächst hilfreich geantwortet zu haben.



Rechtsanwalt Christian Joachim

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