Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Das Gesetz verbietet es nicht, ein Haus während des Bezuges von SGB II Leistungen zu erwerben, zumal in Ihrem Fall ja kein Eigenkapital eingesetzt wird. Wie Sie den Regelsatz verwenden, steht Ihnen grundsätzlich frei. Allerdings verändert sich insofern etwas, als das die ARGE nach einem Kauf des Hauses nur noch den Zinsanteil als Kosten der Unterkunft übernehmen würde. Der Tilgungsanteil wird nicht übernommen, weil er Vermögensbildung darstellt. Insofern würden bei den Kosten der Unterkunft nicht mehr die 550 € in die Berechnung eingestellt. Sollten sich die Nebenkosten durch den Kauf erhöhen, würden auch diese mit großer Wahrscheinlichkeit nur in der bisherigen Höhe übernommen.
Ganz grundsätzlich kann Ihnen aber die ARGE den Kauf nicht verbieten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
Hauserwerb trotz Arbeitslosengeld II-Bezug
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Sozialrecht
Beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrte Damen u. Herren!
Ich lebe zur Zeit mit meinen 4 Kindern in einem Haus zur Miete. Nun ergibt sich für mich die Gelegenheit, dieses Objekt von meinem Vermieter als Eigentümerin zu übernehmen; d.h. der von ihm an die Bank gezahlte Abtrag könnte von mir übernommen und das Haus auf mich überschrieben werden. Der Abtrag (Zins u. Tilgung)entspräche der jetzigen Kaltmiete von ca. 550,-.
Da ich zur Zeit meine kleinste Tochter betreue und aus diesem Grund in den nächsten 2 Jahren keiner Tätigkeit nachgehen werde,beziehe ich ALG II, Kindergeld und Unterhalt ;meine Einkünfte würden zur Kostendeckung aber bei Weitem ausreichend sein und die Bank wäre mit mir als Kreditnehmerin einverstanden-der Zustand der Arbeitslosigkeit ist vorraussichtlich vorrübergehend. Der ALG II-Anteil beträgt nur etwa 1/3 meines Gesamteinkommens. Die Arbeitsagentur Cuxhaven gibt mir keine zufriedenstellenden Auskünfte, ob der Erwerb eines Hauses dem Bezug von ALG II widerspricht oder nicht, deshalb wende ich mich an Sie mit der Frage, ob die Arbeitsagentur Leistungen verweigern oder kürzen kann, sollte ich das Haus erwerben. Vielen Dank!
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