Kündigung meines Arbeitsplatzes

13. November 2006 09:41 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Hallo, Im März hat mein Arbeigeber herausgefunden das Ich auf seine Kosten Pakete versendet habe. Die Paketmarken hatte ich von einem Abteilungsleiter einer anderen Abteilung bekommen, er war nicht berechtigt mir diese zu geben. Mein Arbeitgeber hat mir daraufhin eine hohe Abfindung angeboten wenn ich einen Aufhebungsvertrag mache. Ich habe mich bei unserer Gewerkschaft beraten lassen, die haben mir geraten abzulehnen, da ihrer Meinung nach eine Kündigung nach 21 Jahren unangemessen sei und ich laut Tarivvertrag unkündbar bin. Mein Arbeitgeber hat mir dann nach 15 Tagen fristlos gekündigt.1 Tag zu spät. Die Gewerkschaft hat mit mir dann gegen meinen Arbeitgeber geklagt, auf Wiedereinstellung. Beim Gerichtstermin hat die Vertreterin der Gewerkschaft dann aber nur versucht für mich die vorher angebotene Abfindung zu bekommen. Ich habe nicht viel dazu gesagt weil ich zu dieser Zeit Nervlich ziemlich angeschlagen war.(Krankgeschrieben)Ich habe also dem Vergleich zugestimmt.Eine fristgerechte Betriebsbedingte Kündigung zum 30.11.06 mit Abfindung. Das ganze beschäftigt mich jeden Tag,weil ich glaube damit kampflos meinen Arbeitplatz hergegeben zu haben.
Was würden Sie mir raten soll ich den Vergleich anfechten, oder ist es dazu schon zu spät. Gerichtstermin war im Juni.
Eine weitere Frage ist, diesen Monat hat mir mein Arbeitgeber noch das 13.Monatsgehalt überwiesen muss ich das dann zurückzahlen? Ich habe mir zuvor nie etwas zu schulden kommen lassen, und habe fast regelmässig Prämien von meinem Arbeitgeber bekommen. Mein Alter ist 45 Jahre.
Vielen Dank für eine Antwort.

13. November 2006 | 16:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen.

1. Zunächst muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Sie den vor Gericht abgeschlossenen Vergleich nicht mehr widerrufen können. Oft wird be Abschluss eines Vergleichs eine Widerrufsfrist vereinbart. Diese beträgt in den meisten Fällen jedoch ca. 2 Wochen. Da Ihr Termin im Juli war, wäre eine solche Frist, sofern vereinbart, abgelaufen.

2. Eine Anfechtung der Willenserklärung ist auch nicht möglich. Zum einen wäre auch hier die Frist abgelaufen, zum anderen ist aufgrund der mitgeteilten Fakten kein Anfechtungsgrund ersichtlich.

3. Tatsache ist, dass die erfolgte Vertretung vor Gericht suboptimal war, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Diese Aussage allerdings unter Berücksichtigung der mitgeteilten Fakten und unter dem Vorbehalt einer genauen Prüfung.
Wenn die Fristlose Kündigung allerdings verspätet war, wäre nur noch eine ordentliche Kündigung möglich gewesen. Den mitgeteilten Fakten zufolge hätte hierbei eine gute Chance bestanden, gegen diese vorzugehen.

4. Was das 13. Jahresgehalt angeht, so hängt die Zahlung von verschiedenen Faktoren ab. Die Zahlung kann durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder betriebliche Übung manifestiert worden sein. Hauptsächlich setzt sich das 13. Monatsgehalt aus den 12 Monaten des Jahres zusammen, indem jeden Monat ein Teil des 13. Jahresgehalts erarbeitet wird. Anders als beim Weihnachtsgeld, welches oft als Anreiz für zukünftige Betriebstreue gezahlt wird, ist das 13. Gehalt während des vergangenen Arbeitsjahres verdient worden.
Wenn Sie also am 31.11.06 ausscheiden, hätten Sie Anspruch auf zumindest 11 Monate anteilig. Wenn der AG Ihnen das Gehalt gezahlt hat, ist anzunehmen, dass der AG davon ausgeht, dass Ihnen die Zahlung zusteht. Zur Sicherheit können Sie natürlich bei Ihrem AG nachfragen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Dolscius
Rechtsanwalt


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