Stalking

| 26. Juni 2012 13:45 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jan Gerth

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hab bei wkw ein mann kennengelernt der mir virl hoffnung machte und mich dann übelst sitzen lies.
Daraufhin legte ich mir einen profil UNTER FALSCHEN NAMEN an und schrieb erstmal ihn an.er reagierte sofort,die selben worte wie bei mir damals.Daraufhin schrieb ich mehrere frauen von seine liste an und erkündigte mich nach ihm, bekam unzählige mails und wir haben uns untereinander ausgetauscht.Der mann benutzt wkw nur um sexuelle beziehungen anzufangen und hat sich damit viele feinde gemacht.Da er ein maulwurf hat, bekam er ein paar den nachrichten zu lesen, die ich mit seine freundinnen schrieb.Alles tatsachen, aber auch schon mal eine beleidingung an ihm.Worte wie schwein, pervers, krank aber alles bewiesen, bei fast 100 frauen!!!
Nun wurde ich (bzw die falsche frau) angezeigt. Ich weis nicht ob er an meine richtigen daten kommen kann, ich hab mich inzwischen gelöscht,beide profile und hab kein kontakt mehr zu den anderen damen.
Bitte um rat und schnelle antwort!
Vielen Dank

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage im Rahmen einer ERSTberatung zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:

Stalking ist in § 238 StGB geregelt und beschreibt das willentliche und wiederholte oder beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer Person. Dies ist ja bei Ihnen nicht gegeben. Bei Ihnen kämen eher die §§ 185 ff. StGB , etwa die Üble Nachrede, Verleumdung oder Beleidigung in Betracht.

Sie haben den Mann ja nicht verfolgt und ihm dadurch psychisch zugesetzt, sondern haben sich mit anderen betroffenen Frauen über ihn ausgetauscht, wenn auch zum Teil wie Sie schreiben mit heftigen Worten. Da die Dinge, über die Sie geschrieben haben aber beweisbar sind ist dies kein Problem für Sie.
Ein viel größeres Problem kann diejenige Person bekommen, die Ihre Nachrichten an den Mann weitergeleitet hat, denn die Mails waren ja nur für den Empfänger gedacht und nicht für Dritte.

Er könnte mittels Strafanzeige und späterer Akteneinsicht an Ihre Daten kommen. Hierzu müsste die Staatsanwaltschaft den Betreiber von wkw auffordern die Daten herauszugeben. Wenn dies passiert wäre würden ja zunächst nur die falschen Daten bekannt gegeben werden und dann müsste der Provider der E-Mail-Adresse, welche Sie zur Anmeldung bei wkw benutzt haben wiederum auf Anforderung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft die Daten der Nutzerin der E-Mail-Adresse herausgeben. Diese tun sich in der Regel sehr schwer damit.

Und nur für den Fall, dass Sie in dem ganzen Anmeldungsprozedere irgendwann einmal Ihre echten Daten angegeben haben, kann die Polizei diese ermitteln. Ob dann das Amtsgericht das Hauptsacheverfahren einleiten würde kann natürlich jetzt noch nicht gesagt werden.

Sollten Sie von der Polizei in dieser Sache vorgeladen werden, sollten Sie sich sofort einen Rechtsanwalt nehmen, der Sie in der Sache vertritt. Dieser wird eventuelle nach einer Akteneisicht eine Stellungnahme abgegeben.

Der Aufforderung der Polizei müssen Sie nicht Folge leisten und ohne Kenntnis der konkreten Vorwürfe sollte Sie sich auch nicht zu dem Fall äußern.
Dann ist eine erfolgversprechende Verteidigung möglich, sofern dieses überhaupt notwendig wird.

Wenn Sie weder bei der E-Mail-Adresse, die Sie hinterlegt haben, noch bei der Anmeldung des Fakeprofils Ihre echten Daten hinterlegt haben, wird der Mann und auch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft nicht an Sie herantreten können.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen, gerne zur Verfügung.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 26. Juni 2012 | 14:53

Vielen Dank erstmal für Ihre ausführliche Antwort!

Meine richtigen Daten wurden weder bei wkw noch bei yahoo bekanntgegeben. Ich dachte eher daß man mich anhang der IP Adresse ermitteln könnte?
Laut wkw werden die daten und nachrichten für 4 wochen gespeichert, die wären ende nächste woche dann rum.
Ich selbst hab den mann nicht direkt beleidigt sondern mich lediglich ausgetauscht. Z.B "Bei dir auch die selbe masche?! So ein schwein!". Als mir eine andere Frau mitteilte, daß er bei ihr auf harten sex bestanden hatte, da antworte ich "Der mann ist pervers und krank". Ich weis natürlich nicht wie ich diese aussagen bezeugen könnte, ich hatte lediglich kommentiert. Verfolgt wurde der mann niemals, ich selbst hab ihn nur 1 mal angeschrieben.
Unter uns gingen teile der nachrichten hin und her, keine komplette mails wurden weitergeleitet, nur fakten und eigene meinungen dazu.Inzwischen sind meine Profile gelöscht und seins ebenso, warum auch immer. (auch facebook und andere plattformen).Die emailadresse kann man wohl nicht löschen
Er hat letzte woche die anzeige gestartet, wann würde ich darüber was hören? Hoffe nie!
Nochmals vielen dank für ihre Mühe und ausführliche Antwort!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Juni 2012 | 15:04

Sehr geehrte Ratsuchende,

selbst wenn die IP-Adresse noch nicht gelöscht worden ist, so besagt diese doch nicht wer den Computer, dem diese zugeordnet ist bedient hat.
wkw kann die IP-Adressen ja 4 Wochen speichern, ob aber Ihr Telefonanbieter dies auch getan hat, ist dann eine weitere Frage.
Die IP-Adresse nützt dem Verfahren an sich nicht viel, zumal wenn Sie sagen die Daten ganz andere sind und Sie selbst bei der Anmeldung der E-Mail-Adresse nicht Ihre echten Daten angegeben haben.

Wenn den alles gegen Sie läuft, dann hören bzw. lesen Sie etwas in 2-3 Monaten. Dann können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Bewertung des Fragestellers 26. Juni 2012 | 15:06

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