Kann ich das Haus für diesen Preis kaufen oder ist das eher eine gemischte Schenkung?

18. Juni 2012 11:02 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Anwälte,
ich pflege seit vielen Jahren eine alte Dame, die verwitwet ist und keine Kinder hat.
Zu ihren Geschwistern besteht seit Jahren kein Kontakt mehr.
Die ältere Dame möchte mir ihr Haus vererben.
Nun haben wir uns über die hohe anfallende Erbschaftssteuer informiert und wollen diese eigenlich vermeiden.
Die Dame kam nun mit dem Vorschlag ich sollte das Haus kaufen und sie würde bis zum Lebensende,mit Wohnrecht,dort bleiben. Sie möchte nur 10.000€, obwohl das Haus mindestens 40.000€ wert ist.
Kann ich das Haus für diesen Preis kaufen oder ist das eher eine gemischte Schenkung?
Vielen Dank für Ihre Antwort

18. Juni 2012 | 11:35

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


In der Tat gilt nachstehendes:

Steuerfrei bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht der Erwerb der übrigen Personen der Steuerklasse III nur in Höhe von 20 000 Euro.

Es liegt aber andererseits nach meiner ersten Einschätzung ein Fall der gemischten Schenkung vor, wenn sich die Wertigkeit des Hauses derart darstellt, wie Sie geschrieben haben.

Schenkungsteuer fällt aber nur für den verbleibenden unentgeltlich übertragenen Anteil an.

Besteuerungstatbestand ist die bürgerlich-rechtliche Bereicherung des Beschenkten. Diese ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Verkehrswert der Leistung des Schenkers und dem Verkehrswert der Leistung des Beschenkten (Gegenleistung).

Ist ein Grundstück Gegenstand der gemischten Schenkung, dann wird also nur der Teil des Grundstücks erfasst, der sich aufgrund des Verhältnisses zwischen dem Verkehrswert der Bereicherung des Beschenkten und dem Verkehrswert der Leistung des Schenkers ergibt.

Ob dieses hier unbedingt viel Positives bringen würde, müsste man genau berechnen (lassen – von einem Anwalt Ihrer Wahl oder einem Notar, der für die gemischte Schenkung sowieso aufgesucht werden müsste).

Aber sehr wahrscheinlich würde dieses im Bereich des Freibetrages bleiben; auch wäre die Belastung durch das Wohnrecht steuermindernd zu berücksichtigten.

Letztlich sollte aber eine genaue – sachverständige – Bewertung des Hauses in Betracht gezogen werden, denn wenn auf einmal der Verkehrswert 10.000,- bis 15.000,- € doch höher liegt, müssten im Hinblick auf die Erbschaftssteuer etc. Anpassungen erfolgen.

Sie werden somit nicht umhin kommen, von der älteren Dame diese Fragen juristisch klären und sich alles genau in vornhinein ausrechnen zu lassen, um keine böse Überraschung zu überlegen.

Dabei sollten Sie auch klären, ob und ggf. welche Kosten, (teilweise) Freistellung von Erbschaftssteuer, Notarkosten etc. von der älteren Dame bzw. von Ihnen getragen werden.

Dieses kann nicht unerheblich sein.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

(3181)

Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER