Kündigung der Wohngebäudeversicherung

1. November 2006 22:36 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

für das ehemalige Geschäftshaus meiner Eltern (nun privat genutzt bzw. leerstehend, die Verkaufsfläche ist vermietet), gibt es eine Wohngebäudeversicherung für Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser.

Die Versicherung wurde zum 01.01.2006 abgeschlossen, läuft für 5 Jahre, also bis 2011.
Die jährlich zu entrichtende Summe ist auf Grund falscher Einschätzungen (Wert 1914) viel zu hoch.
Zwar wurde durch unsere Bitte ein neues Angebot erstellt, dieses weicht aber preislich nur gering vom bestehenden Vertrag ab, so dass es meiner Mutter, die seit April verwitet ist, nicht möglich ist, die Summe hierfür aufzubringen.

Wir möchten diesen Vertrag gerne kündigen, sehen aber vor Ablauf im Jahr 2011 keine Chance.

Evtl. können wir aber einen der drei Nachstehenden Gedanken umsetzen:

Mein Vater ist dieses Jahr Ende April verstorben. Das Haus ist im Grundbuch auf "Eheleute" eingetragen. Würde meine Mutter den Grundbucheintrag nun auf ihren Namen (als Erbin) ändern lassen, könnten wir das Sonderkündigungsrecht bzgl. des neuen Grundbucheintrags wahrnehmen ?

Zum 01.01.2007 wird die Mehrwertsteuer um 3 % angehoben. Gilt hier das Kündigungsrecht, dass man die Versicherung durch Anheben der Preise sofort kündigen kann ? Oder sind damit nur die Tarife gemeint ?

Könnten wir die Versicherung mit der Begründung "zahlungsunfähig" schriftlich und sofort kündigen und trotz evtl. Mahnungen nicht reagieren. Mehr als dass der Versicherungsschutz nicht besteht, würde doch nicht passieren, oder ?
Parallel könnte man bei einer anderen Gesellschaft einen neuen Vertrag abschließen. Soviel ich weiß zahlt im Schadensfall dann die Gesellschaft, deren Beiträge man gezahlt hat.

Die o.g. letzte Alternative, sehe ich momentan als einzige Möglichkeit, ist natürlich nicht schön, aber ich denke, dass die Versicherung sich hier kaum wehren kann, oder ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe !

Mit freundlichen Grüßen
S/Schö

2. November 2006 | 10:13

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider stellen sich Ihre Überlegungen in der Praxis als wenig erfolgversprechend dar.

1. Eine Wohngebäuderversicherung geht automatisch auf den Erben über, ohne dass ein Sonderkündigungsrecht besteht- unabhängg davon welchen Eintrag der Erbe im Grundbuch veranlasst.

2. Die Erhöhung der Versicherungssteuer gibt ebenfalls kein außerordentliches Kündigungsrecht, da keine Prämienerhöhung vorliegt. Nur Prämienerhöhungen sind ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

3. Die letzte Möglichkeit birgt die Gefahr, dass der Versicherer seine Ansprüche aus dem Vertrag im Wege des Mahn- oder Klageverfahrens durchsetzt. Dadurch erhöhen sich die auf Sie zukommenden Forderungen und Ihrer Mutter droht im Falle der zahlungsunfähigkeit die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und alle damit verbundenen Nachteile mit Blick auf die Kreditwürdigkeit. Es steht zu befürchten, dass der Versicherer diesen weg beschereiten würde, das Sie mit der Bitte um eine neues Angebot zumindest signalisiert haben, dass etwas finanzieller Spielraum noch vorhanden ist.

Ich kann daher nur Anraten durch ein genaue Darlegung der finanzielles Situation entweder um ein nochmals angepasstes Angot oder eine einvernehmliche Vertragsauflösung (gegebenenfalls gegen Zahlung eines Ausgleichssumme) zu ersuchen.

Ich bedaure, Ihnen keine positivere Mitteilung machen zu können, hoffe aber, Ihnen dennoche eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt


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