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Jagdrecht/Waffenrecht
30. Mai 2012 14:09
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Seit 2006 keinen Jagdschein mehr, aus finanziellen Gründen.Berechtigung vorhanden.
Jetzt will Behörde mich entweder zum Verkauf aller meiner Waffen o.Abgabe zwingen (mittels Bescheid) Beruft sich auf WaffG. § 8 i.V.m.§ 13 WaffG
.
Wie ist das möglich, einen Jagdschein macht man auf Lebenzeit und er kann auch ausgesetzt werden.
Ich möchte bald wieder jagen, einen Jagdschein lösen.
Wenn ich bis zum Fristende Lt. Bescheid meine Waffen abgeben o. verkaufen muß, mit was soll ich dann jagen, vieleicht mit Steinen werfen?
Was kann ich dagegen tun?
K. Fuchs
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Sehr geehrter Ratsuchender,
gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Dieses muss innerhalb der Widerspruchsfrist erfolgen.
Die Behörde hat dann über den Widerspruch zu entscheiden:
Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, bekommen Sie einen Abhilfebescheid.
Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, erhalten Sie einen sogenannten Widerspruchsbescheid.
Gegen einen solchen Widerspruchsbescheid könnten Sie dann Klage erheben. Auch dieses muss innerhalb der Klagefrist dann erfolgen.
Ob Tatsachen nach § 6 WaffG
vorliegen, lässt sich Ihrer Schilderung so nicht eindeutig entnehmen.
Möglich ist aber, dass hier in der Tat die sechsjährige Frist abgelaufen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
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