Rentenantrag durch Krankheit

26. Oktober 2006 13:17 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Ich bin seit September 2004 krankgeschrieben.(Bandscheibe) War zweimal im Krankenhaus und ebenso oft zur Reha. Nach der OP wurde mir mitgeteilt das eine Besserung unwahrscheinlich ist. Darauf habe ich einen Rentenantrag gestellt. Ich wurde dann von einen Facharzt der LVA untersucht und wärend der Untersuchung wurde mir mitgeteilt das ich noch zwei bis drei Stunden leicht Arbeit ausführen könnte. Als der Befund aber dann kam, waren es auf einmal 6 Stunden leichte Arbeit, so das der Rentenantrag abgelehnt wurde. Ich bin jetzt 55 Jahre und mein Arbeitgeber hat mit diesen Befund keine Möglichkeit mich zu beschäftigen(In wechselnder Körperhaltung, ohne häufiges Heben, Tragen oder Bewegen schwere Last(zumutbar 5Kg). Ohne häufiges Bücken. leicht,zeitweise mittelschwere Arbeit, 6 Stunden). Da ich ja jetzt zwar noch einen Arbeitsplatz habe aber nicht mehr arbeiten kann, falle ich ab März 2007 in Hartz 4. Dann habe ich 38 Jahre gearbeitet und falle in Hartz 4. Denn mit diesen Untersuchungsbefund bekomme ich auch nirgend wo anders in diesen Alter eine Anstellung. Nun die Frage ! Gibt es eine Möglichkeit trozdem einen Rentenantrag um ein posetiven Ergebniss erreichen zu können.
Mfg

26. Oktober 2006 | 16:48

Antwort

von


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Hussenstraße 19
78462 Konstanz
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Sie berichten einen Fall, wie er von Seiten der LVAs ständig praktiziert wird: Es werden durch Amtsärzte Gutachten erstellt, die nur dem Zweck dienen, Kosten zu sparen und dem Betroffenen nicht immer gerecht werden. Ein anderer – unabhängiger! - Arzt würde Ihnen möglicherweise eine Erwerbsunfähigkeit attestieren, die es Ihnen über die sich hieraus ergebende Rente ermöglichen könnte, den Fall in das ALG II zu vermeiden. Hier ist aber ggf. der Rechtsweg über das Widerspruchs- und Klageverfahren zu beschreiten; die Erfolgsaussichten können im Rahmen dieser Erstberatung natürlich nicht beurteilt werden. Auch ist mir nicht bekannt, ob die Widerspruchsfrist nach Ihrem letzten Ablehnungsbescheid noch läuft oder ein neuer Antrag gestellt werden muss (über den dann binnen 3 Monaten entschieden werden müsste). Ein Gerichtsverfahren würde aber einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ich rate Ihnen, einen im Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen; meine Kanzlei steht Ihnen in diesem Zusammenhang gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 26. Oktober 2006 | 21:01

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!
Das ist genau was ich gesucht habe einen Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Aber das Problem ist das es mit dem Geld nicht mehr so ist wie es mal war. Deshalb würde ich sehr gern wissen mit welchen Kosten ich ungefähr rechnen müßte?
Entschuldigen Sie diese Direktheit aber ich möchte gleich mit offenen Karten arbeiten. Es müßte auch ein neuer Antrag gestellt werden. Bis jetzt hatten wir schon einen Einspruch eingelegt über die VDK. Dieser wurde aber aufgrund der 6 Stunden abgelehnt.
Hochachtunsvoll St.Z

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Oktober 2006 | 15:56

Sehr geehrter Fragesteller,

wie hoch die auf Sie zukommenden Kosten sind, kommt darauf an, wie umfangreich die Bearbeitung Ihres Falles ist: Außergerichtlich haben Sie zumindest mit etwa € 300,00, bei einem Gerichtsverfahren mit weiteren ca. € 550,00 zu rechnen. Da der notwendige Arbeitsaufwand der Rechtsanwälte durch diese gesetzlichen Gebühren vielfach nicht gedeckt werden, ist meist eine dieses Honorar aufstockende Vergütungsvereinbarung abzuschließen. Die Hilfe bei der Erstellung des Antrags müsste ebenfalls per Vergütungsvereinbarung geregelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

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