Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Grundsätzlich bestehen keine Zweifel daran, dass das Filesharing von urheberrechtlich geschützten Dateien über die einschlägigen Plattformen nicht legal ist.
Dies begründet so wohl strafrechtliche wie auch zivilrechtliche Folgen.
Wurde die Datei in der Internettauschbörse zum Upload angeboten worden, handelt es sich nach überwiegender Meinung um ein Bereitstellen nach §§ 19a
, 20 UrhG
. Es bestehen gemäß § 97 UrhG
Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz sowie weitergehende Auskunftsansprüche.
Nach vorläufiger Einschätzung werden Sie also die Unterlassungserklärung abgeben müssen.
Die Kosten haben Sie ebenfalls zu tragen, was hier im Wege eines pauschalierten Schadenersatzes geltend gemacht wird. Im Hinblick auf die üblichen Anwaltsgebühren ist das Angebot eigentlich „günstig“. Selbstverständlich können Sie die Erklärung auch ohne die Verpflichtung zur Zahlung der 300 € abgeben und abwarten, welcher Schadenersatz konkret geltend gemacht wird.
Zur absoluten Sicherheit sollte die Unterlassungserklärung und das Anschreiben vorgelegt werden.
Logistep hat nach eigenen Angaben eine entsprechende Scansoftware entwickelt. Wenn tatsächlich eine Zuordnung über die registrierte IP zu Ihnen möglich ist, wird das Gericht vermutlich dieser Argumentation folgen. In der Regel erfolgt die Ermittlung der Person hinter der IP im Wege des Strafverfahrens. Ein Verwertungsverbot dürfte nicht bestehen.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Hallo Herr Steininger,
vielen Dank für die schnelle Beanwortung meines Anliegens.
Ich werde den von Ihnen vorgschlagenen Weg gehen und die unterschriebene Unterlassungserklärung fristgerecht zurückschicken nicht jedoch den Betrag von 300€ bezahlen.
Ich habe auch diese Forderung von 300€ aus der Erklärungskopie herausgenommen und warte ab ob es eine weiter genauere Schadensersatzforderung gibt.
Im übrigen denke ich das es sich hierbei um reine Abzockerei handelt deren ich nicht nachkommen werde.
Die Praktiken dieser Kanzlei aus KA scheinen ja auch bei Ihren Kollegen bekannt zu sein wie aus diesem Forum erichtlich ist.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und hoffe für Sie, dass die Gegenseite von der Geltendmachung eines Auskunfts- und Shadenersatzanspruch Abstand nehmen wird.