Darf meine noch Ehefrau einfach mit den Kindern wegziehen?

8. Oktober 2006 11:49 |
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Familienrecht


Sehr geehrte Rechtsanwälte,

meine Frau und ich leben seit 2 Monaten getrennt.Wir haben 2 Kinder 2 und 4 Jahre alt. Meine Frau will jetzt einfach wegziehen um näher bei Ihren Eltern zu sein.Ich müsste jedesmal um die Kinder zu mir zu holen und über 1000 km fahren.Das kann ich mir finanziell auch nicht erlauben, da ich arbeitslos bin. Meine Frau zieht weg um den Kontakt zu mir und den Grosseltern und zu Tante, Onkel zu erschweren.Was kann ich machen um ´sie am Umzug zu hindern. Ich habe ihr gesagt, dass sie je wegziehen kann, aber nicht so weit, so dass es für uns auch möglich ist die Kinder mal für ein Wochenende zu uns zu nehmen.Sie lässt leider nicht mit sich reden. Ich hoffe Sie können mir weiterhalfen.

Mit freundlichen Grüßen
Ara

Sehr geehrter Herr Fragesteller,

Ihre getrennt lebende Ehefrau darf Ihren Umgang mit Ihren beiden
Kindern(jeweils 2 und 4 Jahre alt) nicht vereiteln.

Da Sie die geplante räumliche Entfernung (1000,--) zur Wahrnehmung von Umgangszeiten derzeit nicht finanzieren können,kommt der
von der Ehefrau erstrebte Umzug einem Abbruch der Umgangs
kontakte gleich.

Mein Rat ist,sich an eine Kollegin oder einen Kollegen Ihres
Vertrauens zu wenden.Möglicherweise wird diese(r) die Mutter zunächst auf das soeben Ausgeführte anwaltlich hinweisen .

Falls dies nichts nützt,sollte dann ein Antrag bei Gericht
gestellt werden,um der Mutter den Umzug über 1000 km im Rahmen Ihrer
derzeitigen finanziellen Situation zu versagen.

Sollte die Mutter wider Erwarten über eigene ausreichende finanzielle Mittel
verfügen,käme dann als Alternative auch in Betracht,dass die
Mutter für die Kosten der Umgangskontakte nach einem so weiten Umzug(=Reise
kosten) aufzukommen hat.

Die weiteren Verwandten(=Großeltern,Onkel,Tante) müssen im
Regelfall auch einen weiten Umzug der Kindesmutter akzeptieren.

Es geht also in einem etwaigen zukünftigen gerichtlichen Verfahren(s..o.) ausschließlich um Ihr eigenes Umgangsrecht als
Vater der beiden gemeinsamen Kinder.


Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Mertens
Rechtsanwältin


Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Mertens

Rechtsanwältin






getr.lebende

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