Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass eine ordentliche Kündigung mit zu kurz bemessener Frist regelmässig in eine solche mit der richtigen Frist umgedeutet wird.
Die ist von der Rechtsprechung bereits mehrfach so entschieden, vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 90, 337
, OLG Hamm MDR 94, 56
.
Umgedeutet werden sogar außerordentliche fristlose Kündigungen in ordentliche Kündigungen, also in Fällen, die vom Kündigungsgrund aus sehr weit auseinderliegen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, stehe ich Ihnen dazu selbstverständlich zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
Umdeuten einer falschen Kündigung
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Sehr geehrte Anwälte,
muss ich einer Kündigung als Vermieter widersprechen und eine richtige Kündigung verlangen oder ist dies garnicht nötig, weil die Mieter diese "umdeuten" dürfen ?
Im vorliegenden Fall habe ich mit einem Mieter einen Gewerbevertrag auf ZEit gemacht, sollte der Mieter zum März hin kündigen wäre eine viel längere KD Frist zu beachten, da im Vertrag steht, dass sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr verlängert, wenn nicht 6 Monste vor Ablauf gekündigt wird.
Die Kündigung lautet so, dass die Mieter nun zum 31.05 kündigen wollen und sie haben mir diese Kündigung im Feburar also am 24 Februar übergeben !
Mein Problem ist nun folgendes.:
Ist diese Kündigung auch mit der falschen KD Frist wirksam oder müssen die Mieter nochmals korrekt kündigen indem wir die Kündigung für unwirksam erklären und die Mieter bitten nun im März erneut zu kündigen und zwar entweder zum nächstmögluchen Termin oder richtig ?
Wenn die erste Kündigug nun unwirksam ist, und die Mieter nun erneut kündigen würden, wäre das für mich ein Vorteil, da die Kündigungszeit dann viel länger ist.
Es stellt sich nun die Frage ob sich die Mieter auf die erste Kündigung stützen können und verlangen können das deren Wille richtig umgedeutet wird und die Kündigung den richtigen Verhältnissen um Mietvertrag angepasst wird ?
Ist also die Kündigung formal wegen der falschen KD Frist unwirksam oder kann diese umgedeutet werden.
Die Kündigung erfolgte ja genau zwischen den zwei wichtigen Monaten.
Im Mietvertrag steht ja, dass es für ein 1 Jahr geschlossen wird um am 31.08.10 endet und sich danach aber immer um jeweils ein Jahr verlängert ( wie oben beschrieben) wenn nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird
Der gegenerische Anwalt meint nun, man kann die bereits erfolgte falsche Kündigung einfach umdeuten und man braucht im März jetzt nicht neue zu kündigen, offenbar wohlwissend, weil die Gegenseite nicht noch länger im Vertrag bleiben will.
Wie sieht dies rechtlich aus, ist so eine Kündigung nun falsch und miuss der Mieter neu kündigen oder kann er dies einfach gesetzlich umdeuten lassen.
Ich bitte die Sache nur anzunehmen, wenn sie mir auch mind ein Urteil nennen können, offenbar ist das ein schwammiger Fall und ich suche Rechtskommentare oder und Urtiele die sich damit befasst haben mfg
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