Ehegattenunterhalt(Verzicht) / ohne Kinder

3. Oktober 2006 11:50 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Patrycja Lienau

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau und ich haben sich im Juni 2005 vermählt. Bin österreichischer Staatsbürger und habe meinen Wohnort, der Liebe wegen aufgegeben. Seit dem wohne ich in Deutschland.

Anfang 2006 hatte Sie mir mitgeteilt, dass Sie mich nicht mehr liebt, und meinte dass ich nicht mehr zu Hause übernachten kann. Ich fügte mich, des Wohles der Stieftochter. Auch ist bei meiner noch Frau, eine Erbkrankheit(Nervenkrankheit) diagnostiziert, und man kann auch nicht medizinisch nachweisen, ob Siee aufgrund der Symptome der Krankheit, entschieden hat.

Es begann das Trennungsjahr. Es ist Ihre zweite Ehe und hat von Ihrem ersten Ehepartner, ein jetzt 9 jähriges Kind.

Der Streitwert ist gleich 0, da sogar auch die Rentenvereinbarung, bei der kurzen Ehedauer ausgeschlossen ist.

Wir werden bei dem Anwalt, der Sie bei Ihrer ersten Ehescheidung vertreten hat, eine notarielle Vereinbarung treffen.

Beide sind derzeit ALGII Empfänger.

Wenn Sie und ich auf Ehegattenunterhalt verzichtet, ist man dann auch automatisch ausgeschlossen, bei Bedarf Regelleistung, bzw. ALGII zu erhalten?

Ich danke Ihnen und freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen


Sehr geehrter Fragesteller,

ein Verzicht auf Ehegattenunterhalt ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes voll unwiksam. Dies gilt jedefalls betreffend des Unterhalts im Trennungsjahr.

Auf Scheidungsunterhalt kann ohne weiteres verzichtet werden. Ein solcher Verzicht wirkt sich nicht negativ gegenüber Leistungsansprüchen aus.

Es ist aber ratsam für Sie, den Verzichtsvertrag von einem unabhängigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, da der Anwalt ihrer Ex sicherlich eher deren Interessen vertritt.

Für eine solche Überprüfung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhardy
Rechtsanwältin
Tel.: 0551/37075656

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