Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
aufgrund des von Ihnen dargelegten Sachverhaltes und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:
Gem. § 35
Bundesdatenschutzgesetz haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Berichtigung, Löschung, Sperrung Ihrer Daten bei der Schufa. Diesen Anspruch haben Sie gegenüber der Schufa geltend zu machen.
Sobald eine Schuld von Ihnen getilgt wurde, bleibt der Eintrag nach Erledigung noch 3 Jahre in der Eigenauskunft stehen; jedoch ist ab Erledigung aus dem Eintrag ersichtlich, dass die Schuld getilgt wurde.
Ob ein Eintrag zu einer Finanzierungsablehnung führt, kann hier nicht beantwortet werden. Die Schufa ist nur ein Medium unter vielen, mit dem die Bank Ihre Kreditwürdigkeit einschätzen kann.
Vorliegend handelt es sich um einen Eintrag wegen Anschriftermittlung. Den Hintergrund dieser Anschriftermittlung sollten Sie bei der eintragenden Bank erfragen, da die Schufa sich jedenfalls vor einer Änderung mit der Bank in Verbindung setzen wird. Sollte es sich um einen Schreibfehler der Bank bei der Anschriftermittlung handeln, können Sie den Anspruch aus § 35 BDSG
geltend machen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie der Bank Ihre neue Anschrift nicht mitgeteilt haben.
Ob Sie hinsichtlich einer Zahlungsvereinbarung mit der Bank einen Anwalt einschalten, kann ich Ihnen hier ebenfalls nicht beantworten. Dies haben Sie unter Kostengesichtspunkten abzuwägen.
Ich hoffe, dass Ihre Fragen in meinen Ausführungen zufrieden stellend beantwortet wurden und Ihnen eine erste Orientierung gegeben werden konnte. Andernfalls darf ich Sie auf die Möglichkeit einer für Sie kostenlosen Nachfrage hinweisen. Sollten Sie die Wahrnehmung Ihrer Interessen wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
Rechtsanwalt
http://www.ra-freisler.de
mail@ra-freisler.de
Antwort
vonRechtsanwalt Martin P. Freisler
Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz
Tel: 0 61 31 / 333 16 70
Web: https://www.ra-freisler.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht