Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Kindergeld ist grundsätzlich bei der Berechnung des Kindesunterhalts relevant, da dieses als Einkommen des Kindes zählt. Insofern ist dür die Beantwortung der Frage auch wichtig wie alt das Kind ist und wer Barunterhalt zahlt.
Danach findet bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts, hier Trennungsunterhalt, der Kindesunterhalt Berücksichtigung.
Grundsätlich gilt aber: Kindergeld ist kein EInkommen der Eltern.
Bitte machen Sie insofern von ihrem Nachfragerecht gebrauch.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Stämmler, Rechtsanwalt
mein kind ist 18 jahre und somit volljährig.
Es bezieht Azubigehalt sowie das Kindergeld von mir direkt als Barunterhalt. Aus den obigen Einnahmen meines Kindes ergab sich für mich an mein Kind keine U-Verpflichtung.
Aber, wie in meiner Ursprungsfrage schon angesprochen, wurde das von mir an mein Kind gleich wieder weiter gegebene Kindergeld aber als Einkommen
hinzu gerechnet. (das KG was auf der Lohnbescheinigung ausgewiesen ist und mir zusammen mit dem Gehalt überwiesen wird)Beispiel:
3.000,-Euro Überweisungbetrag wurde als Einkommen
vom Anwalt angerechnet, obwohl in diesem Gesamtbetrag auch das KG steckt. Als Gesamteinkommen also dann doch nur 2.816,-€)?
Ich hoffe ich es plausibel erklären.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Nachfrage.
Da Kindergeld Einkommen der Kinder ist wird dieses nicht auf ihr Einkommen angerechnet.
Ihre Beispielrechung ist demnach korrekt.
Sie Sollten hier noch einmal Kontakt zu ihrer Frau, den Anwalt oder ggf. zu einem eigenen Anwalt aufnehmen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
A.Stämmler
Rechtsanwalt