Rechtssituation bei Provisionsforderungen im Angestelltenverhältnis

11. September 2006 11:31 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo Rechtsanwältin ! Hallo Rechtsanwalt !

Ich bitte höflich um folgende Beantwortung:

Ich bin im Angestelltenverhältnis (Vertriebsaußendienst) beschäftigt. Ich erhalte ein festes Grundgehalt + Provision + Jahresprämie. Im Vertrag ist folgendes vereinbart:

- Fester prozentualer Provisionssatz vom tatsächlichen Umsatz mit monatlich Auszahlung (zusammen mit dem Festgehalt).

- Jahresprämienvereinbarung bei erreichen eines bestimmten fiktiven Umsatzes der sich wie folgt errechnet:

Vom tatsächlichen Umsatz 66 % = Fiktiver Umsatz als Grundlage für die Jahresprämie.

In der Praxis gestaltet sich die Sache wie folgt:

Es werden mir diverse Angebotskopien (keine Rechnungskopien) zur Verfügung gestellt und dann behauptet: "Der hat gekauft, der nicht". Mein Arbeitgeber verlangt dass ich ihm dies schlicht glaube. Von dem Umsatzteil, der mir durch dieses schlichte Glauben bekannt wird, behauptet der Arbeitgeber regelmäßig, dass aus dem tatsächlichen Umsatz (wegen angeblich knapper Kalkulation) leider keine 66 % errechnet werden könnten, sondern zum Beispiel nur 44 %, 50 % 52 % usw. usw. Der Arbeitgeber geht dann noch weiter und behauptet er könne mir auch die vertragliche zugesicherte Provision vom tatsächlichen Umsatz auch nicht vollständig auszahlen, sondern rechnet diese auch lediglich nur von den um jeweilige Prozentsätze geschmälerten Umsatz. Die Jahresprämie will er dann auch von den variabel geschmälerten Umsätzen abhängig machen. Ich kenne weder die Einkaufspreise der Waren, noch kenne ich die tatsächlichen Verkaufspreise, bzw. bin ich darüber hinaus in den Kundenberatungsgespräche nicht bevollmächtigt selbst die Verkaufspreise zu bestimmen. Ich habe also nicht die geringsten Ansatzpunkte ein redliches Vorgehen meines Arbeitgebers zu überprüfen. Des Weiteren habe ich durch Zufall bei Kundengesprächen erfahren, dass mein Arbeitgeber auch noch Provisionen aus einigen Umsätzen überhaupt nicht mit mir abgerechnet hat. Von einem ehem. Kollegen, der in einer ähnlichen Situation war, habe ich nun den Tipp bekommen, dass ich

- ein Recht auf Bucheinsicht nach Handelsgesetzbuch hätte

- und dass die nicht für mich nachvollziehbare prozentuale Schmälerung des Umsatzes ohnehin rechtswidrig wäre.

Ich könnte dies einklagen. Können Sie dies als Rechtsanwalt bestätigen?

Ich habe meinen Arbeitgeber inzwischen höflich darauf aufmerksam gemacht, dass ich durch Zufall bei Kundengesprächen erfahren hätte, dass Umsätze stattgefunden haben die noch nicht mit mir abgerechnet wurden. Er möchte bitte dazu Stellung nehmen. Daraufhin hat er mich sofort abgemahnt und mir verboten mit Kunden über getätigte Käufe zu sprechen. Würde ich dies nochmals tun, würde er gerichtlich gegen mich vorgehen. Also hat er offensichtlich etwas zu verbergen.

Mit freundlichen Grüßen

klagefeudig

11. September 2006 | 11:38

Antwort

von


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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben schlicht und einfach ein Auskunftsrecht.
Ihr Arbeitgeber müß Ihnen also mitteilen, welche Umsätze und Verträge getätigt wurden. Sie sollten Ihren Arbeitgeber schriflich unter Fristsetzung dazu auffordern. Sollte Ihr Arbeitgeber diesem nicht nachkommen, können Sie ihn auf Auskunft verklagen.

Ihr Arbeitgeber muß sich aber auch an seine Zusagen halten, d.h. er kann nicht einseitig die Provisions- oder Umsatzvereinbarungen verändern.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Klaus Wille

Rückfrage vom Fragesteller 11. September 2006 | 12:20

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

vielen Dank für Ihre spontane Antwort. Bitte ergänzen, bzw. konkretisieren Sie ihre Antwort noch auf die Frage der angeblichen Zulässigkeit einer fiktiven Umsatzbestimmung/Verkleinerung durch den Faktor 66 % bzw. weniger als 66 %. Ist dies ein redlichen Vorgehen des Arbeitgebers ?

Mit freundlichen Grüßen

klagefreudig

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