Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne beantworte ich ihre Anfrage wie folgt :
Nein, man kann nicht zwingend darauf schliessen, dass jeder Erbe den gleichen Anteil an dem Betrieb hat. Grundsätzlich haben Sie Recht dass jeder Erbe einen gewissen Anteil hat, der ihm spätestens über den Pflichtteilsanspruch zusteht, doch bemisst sich der Anteil am gesamten Erbvermögen und nicht an den Einzelwerten. Sollte also in ihrem Fall das Gesamtvermögen ausreichend groß sein, ist es grundsätzlich zumindest denkbar dass das Unternehmen auf Sie alleine übergeht und die anderen Erben ihren Anteil am Gesamtvermögen anderweitig erhalten.
Aber...durch die Tatsache allein das Sie Angestellte waren, werden Sie nicht zur 100% Unternehmerin. Entscheidend ist vielmehr das eine entsprechende testamentarische Bestimmung durch den Erblasser vorliegt.
Sollte keine entsprechende Erbregelung vorliegen, ist die gesamte Erbengemeinschaft gemeinsam als Inhaber des Betriebes anzusehen. Hier empfielt es sich, dass die Erbengemeischaft eine gemeinsame Regelung zur Sicherung der Firmentätigkeit trifft, beispielsweise einen Geschäftsführer bestimmt. Dies muss aber dann von der gesamten Erbengemeinschaft getragen werden.
Abschließend rate ich Ihnen dringend die gesamte Situation detailliert anwaltlich überprüfen zu lassen. Letztlich muss geklärt werden welche testamentarischen Bestimmungen vorliegen und wie die gesamte Vermögenssituation aussieht.
Ebenso muss das Unternehmen durch eine ordentliche Geschäftsführung handlungsfähig bleiben, auch dazu muss aber die gesamte Erbsituation eingehend überprüft werden.
Gerne unterbreite ich Ihnen ein unverbindliches Angebot zur juristischen Bewertung der Gesamtsituation.
Bitte haben Sie dafür Verständnis das im Rahmen dieser Erstberatungsplattform nur eine erste Einschätzung ihrer Anfrage möglich ist und insbesondere das Hinzukommen bisher nicht genannter Umstände zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Hafer
(Rechtsanwalt)
Diese Antwort ist vom 07.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Warum wird aber mein Angestellten-Gehalt dann steuerlich als voller Gewinn der Firma zugerechnet ?
Gerne beantworte ich ihre Nachfrage wie folgt :
Die Steuerlichen Auswirkungen ihrer Arbeit sind grundsätzlich unabhängig von den erbrechtlichen Aspekten zu betrachten.
Mit dem Tod ihres Arbeitgebers stellt sich in ihrem Fall die Frage inwieweit überhaupt noch eine vertragliche Grundlage für ihren Arbeitsvertrag existiert. Sollte beispielsweise der Betrieb selber keine juristische Person sein, kann es durchaus sein, das ihr Arbeitsvertrag endet und ihre weitergehende Tätigkeit mangels Arbeitgebers dann vom Finanzamt als selbstständige Tätigkeit gewertet wird. Die steuerliche Einstufung als Selbständigen hat aber keinen Zusammenhang mit der Frage welche unternehmerischen Möglichkeiten Sie in ihrem Betrieb nun haben.
Ich rate Ihnen den gesamten doch recht komplexen Sachverhalt eingehend überprüfen zu lassen. Nur so lässt sich eine umfassende Einschätzung ihres Falles machen.
MfG
Hafer
(Rechtsanwalt)