Steuerberater Teilung Praxis

8. September 2006 17:17 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Ein selbständiger Steuerberater möchte sich beruflich verkleinern, will 100 Mandate an anderen StB verkaufen, 2 Groß-Mandate zurückbehalten und selbst zunächst weiterbearbeiten. Der Umsatz der 100 Mandate entspricht denen der 2 Groß-Mandate. Um nicht alle Mandanten um Einwilligung bitten zu müssen, will der StB seine Einzelpraxis in eine StB-GmbH einbringen. Wie bekommt er die beiden Mandate wieder aus der GmbH heraus und hat dieses Folgen für die geplante Buchwertfortführung?

8. September 2006 | 20:24

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

er bekommt die Großmandate aus der GmbH heraus, indem er die beiden Mandanten und die GmbH um die Einwilligung ersucht, daß er (wieder) in die Rechte und Pflichten aus dem Steuerberatungsvertrag eintritt.

Bitte erläutern Sie kurz die Teilfrage bezüglich der geplanten Buchwertfortführung.

Auch bei sonstigen Fragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber


Rückfrage vom Fragesteller 11. September 2006 | 08:45

Bei Einbringung der Einzelpraxis in die GmbH sollen die stillen Reserven (Praxiswert) NICHT aufgedeckt werden, also wird zulässig die Buchwertfortführung gewählt. Ist diese (rückwirkend) in Gefahr, wenn nach z.B. drei Jahren Teile des eingebrachten Betriebsvermögens herausgelöst werden (Groß-Mandate wieder zurück an einbringenden StB!) ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. September 2006 | 21:12

Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn die Herauslösung unentgeltlich erfolgt, nein.

Bitte beachten Sie, daß gerade bei steuerrechtlichen Konstruktionen kleinste Details eine oft entscheidende Rolle spielen können.
Daher muß ich dringend anraten, nur in Absprache mit einem Rechtsanwalt vor Ort tätig zu werden.
Dies hier ist eine vorläufige Raterteilung, die nicht in Kenntnis aller möglicherweise notwendigen Details erfolgte.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

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