Außerordentliche Kündigung bei Premiere

6. September 2006 20:07 |
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Vertragsrecht


Nachdem Premiere im Mai 2006 die Rechte am Bundesligafußball verloren hatte habe ich mit Wirkung zum 11.8.2006 also dem Start in die Bundesligasaison Premiere die Außerordentliche Kündigung per Einschreiben/Rückschein mitgeteilt.Erst 3 Monate später habe ich dann von Premiere die schriftliche Nachricht erhalten das diese Kündigung nicht annerkannt wird da nun doch der Bundesligafußball mit Arena gemeinsam ausgestrahlt wird.Ich habe den fälligen Lastschriften von meinem Konto seitens Premiere widersprochen und diese zurückgehen lassen.Ich habe bis 11.8.2006 dem Tag der Bundesligasaison die fälligen Beträge entrichtet.
Wie ist hier die Rechtsauffassung?
Ist die Außerordentliche Kündigung rechtswirsam?
Wie soll ich mich bei weiteren Lastschriften seitens Premiere verhalten?
Vielen Dank für eine Auskunft
Mfg

Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,

auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!

Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben fraglos Fußballfans, die Premiere extra wegen der umfangreichen Bundesligaberichterstattung abonniert haben (z. B. Premiere-Paket „Sport & Fußball live, „Sport“ ). Bei den anderen Paketen („Themen & Fußball live“ , „Film & Fußball live“ und „Premiere komplett“) kann der Wegfall der Bundesliga ein wichtiger Grund sein, der zur außerplanmäßigen Kündigung berechtigt. Je geringer der Anteil der Fußball-Bundesliga am Gesamtangebot ist, desto geringer werden allerdings die Chancen, eine Kündigung durchzusetzen. Ob der Wegfall ein wichtiger Grund ist, der zur Sonderkündigung berechtigt, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Dies kann ich hier nicht abschließend beantworten. Allerdings dürfte die lange Verzögerung daran nichts ändern und kann auch rückwirkend nach meiner Auffassung nicht dazu führen, dass Sie Ihr Kündigungsrecht verlieren.

Bleiben Sie konsequent und widerrufen die Lastschriftermächtigung. Sie sollten einen Anwalt ggf. beauftragen, der Kündigung Nachdruck zu verleihen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt Hinrichs

rahinrichs@gmx.de

Rückfrage vom Fragesteller 6. September 2006 | 20:43

Sehr geehrter Herr Hinrichs,
ich gehe dann Recht in der Annahme das Sie mir raten weiterhin die Lastschriften zurückzugeben.Premiere wird dann sicherlich mir das Bild ausschalten und per Mahnbescheid den Betrag geltend machen.

Mfg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. September 2006 | 20:52

Sehr geehrter Fragesteller,

danke für Ihre Nachfrage. Das haben Sie zutreffend erkannt. Sie müssen selber das Risiko abwägen, das sich anhand Ihrer Vertragskonstellation ergibt; ich vermag es ohne genaue Kenntnis des Vertrages nicht abschließend zu entscheiden. Aber die aufgezeigten Konsequenzen werden sicher eintreten.

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