Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst ist zu prüfen, ob der Vollstreckungsbescheid ordnungsgemäß zugestellt wurde.
Wurde ordnungsgemäß zugestellt, kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob Sie von dem VB Kenntnis genommen haben.
Schreiben Sie Anwälte an, erklären Sie MB und VB nie erhalten zu haben und lassen Sie sich den VB und eine aktuelle Forderungsaufstellung zukommen.
Über das gerichtliche Aktenzeichen lässt sich ermitteln, ob und wohin der VB zugestellt wurde.
Sollte ordnungsgemäß zugestellt worden sein, können Sie sich inhaltlich gegen die Hauptforderung nicht mehr zur Wehr setzen.
Jedoch besteht die Möglichkeit einer Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO
).
Sie können sich auf die Verjährung der Zinsen berufen, die in der Zeit von vor mehr als drei Jahren angefallen sind.
Möglicherweise ist die Hauptforderung auch verwirkt, wenn der Gläubiger erst jetzt - nach mehr als 15 Jahren die Forderung aus dem Titel geltend macht.
Mit der Vertretung in dieser Angelegenheit können Sie mich beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Sehr geehrter Herr Eichborn,
Sie sagen nichts zu den exorbitanten Zinsen und Rechtsverfolgungskosten, halten Sie die für nicht der Rede wert?
Ansonsten und wenn Sie mir verbindlich versichern in keinem sonst-wie geartetem Rechst- oder sonstigen Verhältnis zu einem der Mumme & Partner (ich mag sie gar nicht so nennen) Rechtsanwälten zu stehen, können Sie gerne diese Angelegenheit für mich übernehmen. Ich erwarte Ihr Angebot mit Kostenvoranschlag für die Klärung all der Fragen die Sie ansprachen.
Danke
Juergen
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn die Hauptforderung verwirkt ist, gilt das auch für die Zinsen, soweit sie nicht schon verjährt sind.
Der Zinssatz wird sich VB entnehmen lassen und geht dann wohl in Ordnung.
Die Rechtsverfolgungskosten sind überhöht.
Hier sollte eine Forderungsaufstellung der Gegenseite Aufklärung bingen.
Wenn Sie mir eine E-Mail schicken, werde Ihnen die Kosten darlegen.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt