Abrechnung Ziffer 886a bei Erwachsenen psychiatrischen Patienten

8. Dezember 2011 13:44 |
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Medizinrecht


Bei psychiatrischen Patienten, die mit 5 x 10 Minuten psychotherapeutisch behandelt werden und bei denen nach tiefenpsychologischen Aspekten gehandelt wird, für die die Abrechnungsziffer 861 (tiefenpsychologische Psychotherapie durch genehmigte Gutachten) nicht in Frage kommen, ist diese Ziffer abrechenbar oder ist es sinnvoller, bei psychiatrischen Gesprächen von 50 Minuten jedesmal die Ziffer 806 mit der Ziffer 801 jeweils mit dem Faktor 3,5 versehen, abzurechnen?

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