Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie können die Auseinandersetzung betreiben. Ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte vorab analysiert werden. Denn es müsste die Immobilie zwangsversteigert werden, wenn keine Einigung mit Ihrer Ehefrau erzielt wird.
Alternativ kann man mit der Bank und ihrer Frau vereinbaren, dass Sie Alleineigentümer der Immobilie werden, dafür wird die Ehefrau von der Zahlungsverpflichtung befreit. Dies setzt das Einverständnis der Ehefrau und der Bank voraus.
Aber: aufgrund des anstehenden Zugewinnausgleichs und ggf. Unterhalt sollte hier nur Sinnvoll sein, eine Gesamtlösung zu suchen. Insbesondere unter dem Hintergrund, dass Sie möglicherweise ihr gegenüber schon jetzt Unterhaltspflichtig sind (Trennungsunterhalt).
Wenn Sie einen Titel gegen die Ehefrau hätten (aufgrund z.B. eines eingeleiteten Mahnverfahrens), dann haben Sie nichts gewonnen, da Sie angeben, sie liegt mit ihrem Einkommen unter der Pfändungsgrenze. Sie werden diesen Titel nur durch Zwangsversteigerung der Immobilie dann verwerten können.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
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Fachanwalt für Migrationsrecht