Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
nachdem Sie das Angebot, die Firma zu verlassen dann Ihrerseits erstmalig mit der Zahlung einer Abfindung verbunden haben, wäre dieses als neue Angebot zu werten, dass die Frima dann gesondert hätte annehmen müssen (was hier nicht geschehen ist).
Dann hätten Sie daraus keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung.
Sollte, in insoweit ist Ihre Darstellung nicht ganz klar, die Firma für den Fall der Auflösung ihrerseits schon die Abindung definitiv zugesagt haben, und dieses ist nachzuweisen, wäre der Vertrag beendet und die Firma zur Zahlung der Abfindung verpflichtet, WENN NICHT der Arbeitsvertrag oder ein anzuwenderden Tarifvertrag dafür ausdrücklich die Schrifform verlangt (dieses kann hier auf dieser Plattform so nicht geprüft werden).
Dann sollten Sie - bitte lassen Sie aber vorher den Vertrag und die mögliche Anwendung eines Tarifvertrages unbedingt prüfen! - Ihrerseits Feststellungs- und Zahlungsklage erheben.
Dieses als erste Orientierung.
ABER:
Hier ist der bisherige Sachverhalt nicht ausreichend deutlich und es ist dringend geboten, Verträge und sonstige Unterlagen (Internetveröffentlichungen der Firma; emails) zu prüfen.
Hier wird der Gang zum Rechtsanwalt notwendig sein, da nur nach Prüfung dieser Unterlagen eine abschließende Beurteilung ermöglicht. Selbstverständlich könnte dieses auch über unser Büro erfolgen.
Bezüglich der bevorstehenden Kündigungen wird dann zu prüfen sein, ob es sich nicht um sogenannte Massenkündigung nach § 17 KSchG
(nachzulesen über unsere homepage) handelt. Auch das bedarf dann einer gesonderten Nachprüfung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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