Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:
Der Nachbar muss seinen Anspruch auf Beseitigung der Störung zunächst gegen die ausführende Firma richten.
Nur, wenn diese den Beseitigungsarbeiten nicht vollumfänglich nachkommt, kann sich Ihr Nachbar auch an Sie als Eigentümer des Grundstücks wenden. Von Ihnen ausgehend wurden die Arbeiten beauftragt und hat die Firma erst gehandelt.
Der Nachbar muss sich eine Mitschuld anrechnen lassen. Er hat zwar die Ablagerung nicht geduldet, aber er hat immerhin neun Tage zugewartet, bis er etwas unternommen hat.
Es war dem Nachbarn möglich und auch zumutbar, seinen Beseitigungsanspruch sofort nach Kenntnisnahme geltend zu machen und nicht mehrere Tage zu warten und mit anzusehen, wie weitere Baufahrzeuge den Schaden verschlimmern.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, empfehle ich die Einschaltung eines Anwalts vor Ort – den Sie über unser Portal problemlos finden können.
Abschließend möchte ich Sie bitten die Bewertungsfunktion zu nutzen, um dieses Forum für andere Nutzer transparenter zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike J. Schwerin
Rechtsanwältin
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel.: 036412671047
Fax: 032121128582
Email: uschwerin@raschwerin.de
Verschmutzung des Nachbargrundstückes durch Bauarbeiten
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Nachbarschaftsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Ulrike J. Schwerin
Ich bin momentan Bauherr eines Einfamilienhauses in Berlin. Mein unmittelbarer Nachbar baut ebenfalls ein Einfamilienhaus.
Während Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Trinkwasserleitung auf meinem Grundstück hat die zuständige Tiefbaufirma ohne mein Wissen und ohne meine bzw. die Billigung des Nachbarn einen Teil des Erdaushubs auf der Zufahrt des Nachbargrundstückes abgelagert (ca. 0,5 Kubikmeter). Während der Bauarbeiten war ich nicht vor Ort. Die Befahrbarkeit des Nachbargrundstücks ist trotzdem noch gegeben. Unter dem Erdaushub hatte der Nachbar vorher eine Kiesschicht aufgebracht.
Neun (!) Tage nach der Ablagerung hat mich der Nachbar aufgefordert, den Erdaushub bis auf Höhe der ursprünglichen Kiesschicht beseitigen zu lassen mit der Begründung, dass ich als Grundstückeigentümer für Verschmutzungen am Nachbargrundstück, die durch Bauarbeiten meiner beauftragten Firmen verursacht wurden, verantwortlich sei. Während dieser Zeit wurde die Zufahrt des Nachbarn jedoch von Baufahrzeugen genutzt, die somit den Erdaushub festgefahren und verdichtet haben. Ich habe daraufhin die Tiefbaufirma entsprechend informiert, diese hat die Beseitigung zugesagt, nachdem sie mir mitgeteilt hatte, dass sie "nicht ausschließen kann, dass die Ablagerungen von der Firma veruracht wurden".
Meine Fragen:
1.)
Für den Fall, dass die Firma die Ablagerungen nicht ausreichend entfernt, kann sich der Nachbar dann an mich wenden (bzw. mir die Kosten der Beseitigung aufzwingen) oder muss er sich an die verursachte Firma wenden, da ich der Ablagerung des Erdaushubs nicht zugestimmt hatte? Wer ist also primär verantwortlich - ich als "Zustandsverantwortlicher" oder die Firma als "Verhaltensverantwortlicher"?
2.)
Inwieweit muss sich der Nachbar eine Mitschuld einräumen lassen, da er es geduldet hat, dass trotz der Ablagerungen Fahrzeuge drauf rumfahren und der Nachbar somit seiner Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen ist?
Nachbar Nachbar Kosten Beseitigung