Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Grundsätzlich hat der Eigentümer bzw. der Besitzer oder eine sonstige befugte Person das Hausrecht und kann dieses entweder nach Belieben als Eigentümer oder uU auch als der Besitzer oder nach dem Inhalt der Befugnis als eine befugte Person ausüben. Es geht hier bei dem Sicherheitschef wohl um eine befugte Person. Ob diese im Rahmen ihrer Befugnis gehandelt hat, kann ich nicht beurteilen, weil ich ihre Befügnisse nicht kennen kann, ohne sie zu sichten. Diese Person macht Sie aber nach Ihrem Vorbringen einer Anstiftung oder Beihilfe zum Hausverbot verdächtigt. Diese Anstiftung oder Beihilfe kann es so - zumindest nach diesem Vorbringen- nicht gegeben haben.
Wenn der S-Chef dazu befugt war, war der Verbot rechtens, weil es um ein Privatrecht des Eigentümers handelt, das er an diesen S-Chef verliehen hat. Man kann nicht gerichtlich erzwingen, dass ein solcher Verbot aufgehoben wird. Was man unternehmen kann, ist eine Schadensersatzklage ankündigen, falls die Bank das Hausverbot nicht aufhebt, weil dadurch die Erfüllung Ihres Dienstvertrages oder Werkvertrages unmöglich gemacht wird. Unter solchen Umständen kann die Bank vielleicht zur Einsicht kommen und das Verbot zurücknehmen. Als letzte Möglichkeit sehe ich dann tatsächlich eine Schadensersatzklage.
Da Sie die Bank bereits zweimal angeschrieben haben, können Sie alleine nicht mehr schaffen, Nachteile aus dem Hausverbot zu verhindern. Sie benötigen daher dringend anwaltliche Hilfe. Sie können sich diesbezüglich an mich wenden. Ich würde Ihnen das bereits entrichtete Geld für diese Erstberatung anrechnen.
MIt freundlichen Grüßen
Edin Koca
Rechtsanwalt
www.edinkoca.com
info@edinkoca.com
Taunusstraße 43
60329 Frankfurt am Main
Hausverbot
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Verwaltungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Edin Koca
Sehr geehrter Damen und Herren,
Ich arbeite seit 2003 bei eine Dienstleistung Firma(gebäudereinigung) als Objektleiter. Meine haubsätzliche Kunden sind Deutsche Banken. Ich habe auch seit 2004 Deutsche Bank zutritt Ausweis für die Bereich Mitte Deutschland.
Ich bin seit Sep. 2010 ganztägig in den Objekt Deutsche Bank Taunus Anlage in Frankfurt am Main beschäftigt.
Dort gib's einiger besondere Regelung für die Dienstleister. Also die Dienstleister müssen eine PTW sogenannte Arbeitsgenehmigung holen bevor sie anfangen zu arbeiten.
Am Freitag der 23.09.2011 hatten wir einen Einweisung Termin für die Befahranlage ( Gondel ), ich als Objektleiter habe einen PTW organisiert. Auf dem PTW müssen auch die Mitarbeiter Namen stehen. Ich habe alle Glasreiniger Namen auf den PTW eingetragen.
Die Mitarbeitern waren pünktlich eingetroffen für die Einweisung. Einiger Mitarbeiter hatten keinen Deutsche Bank Ausweise, einiger hatten. Ich habe die Mitarbeitern die die keinen Dt.Bank Ausweis hatten zu den bereitstehenden Sicherheitsdienst verwiesen " guten Tag diese diese Personen haben keine Ausweis! Dürfen trotzdem an der Einweisung teilnehmen?" die Sicherheitspersonal sagte vor alle Leute " ja es ist kein Problem aber die müssen ihren Perso abgeben" genau so haben auch die Mitarbeiter sich verhalten, und mit Bekleidung der Sicherheitspersonal zu Befahranlage gefahren.
Einweisung der Befahranlage ist nach 1 Std Erfolgreich abgeschlossen und die Mitarbeitern sind wieder raus bekleidet worden.
Am Montag der 26.09.2011 erfahre ich von den Leuten das eine Mitarbeiter der bei Einweisung teilgenommen hat, hatte schon von früher einen Hausverbot hat. Am mittag kommt der Chef von Sicherheit zu mir, nimmt meinen Dt.Bank Ausweis und sagte " Sie haben ab sofort Hausverbot für alle Dt. Bänken, weil sie ein Person gebracht haben die die Hausverbot hatte." daraufhin sagte ich " es tut mir leid aber ich habe die Leute zu der Sicherheitsdienst gebracht, erlaubt haben die es, nicht ich" Er hörte aber mich nicht mehr und ging weiter.
Daraufhin habe ich 2 x Email an ihn gesendet, mit der Inhalt wie das alles passiert ist! Und sagtet ich, ich entschuldige mich für das Fall, bitte geben Sie ein Abmahnung aber kein Hausverbot. Sonst bin ich joblos für eine Sache die ich kein Schuld habe. Er reagiert nicht
Ich habe keine schriftliche Info bekommen das die ein oder andere Mitarbeiter Hausverbot hatten. Sonst würde ich ja die nicht zu der Sicherheitsdienst verwiest
Ich möchte das meine Hausverbot aufgehoben wird. Sonst bin ich Joblos
Wie kann ich vorgehen?
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