Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Ein automatischer, genereller Übergang aller bisherigen Rechte und Pflichten, also auch der Honorarvereinbarung selbst, ist entgegen Ihrer Ansicht gesetzlich nicht geregelt. Es kommt hier maßgeblich auf den konkreten Inhalt des Unternehmenskaufvertrages zwischen Ihrem bisherigen und dem neuen Steuerberater an, was darin konkret vereinbart wurde. Dieser unterliegt aber eben der Gestaltungsfreiheit der Parteien, so dass es immer auf den Einzelfall ankommt und deshalb in dieser Hinsicht auch keine Grundsatzurteile aufgeführt werden können. In einem solchen Unternehmenskaufvertrag kann nämlich, muss aber nicht zwingend die gesamte Rechtsstellung des bisherigen Steuerberaters auf den neuen übertragen worden sein, es können insoweit vertraglich auch nur einzelne Rechte oder Pflichten, insbesondere aus Verträgen mit den Kunden, übertragen werden.
Der Normalfall bei einem Unternehmens- bzw. Kanzleiverkauf ist jedoch der, dass tatsächlich einheitlich vertraglich die komplette Rechtsstellung des bisherigen Unternehmensinhabers übertragen wird. Dies bedeutet dann, dass der neue Inhaber vollständig in alle Rechte, aber eben auch Pflichten einschließlich Gestaltungsrechten des bisherigen Steuerberaters eingetreten ist, so dass dieser eben auch an alle bereits geschlossenen Verträge und somit auch an Ihre Honorarvereinbarung weiterhin gebunden bleibt. Angesichts der von Ihnen geschilderten Reaktion des neuen Inhabers, dass ihm die Honorarvereinbarung nicht bekannt sei, ist es auch sehr wahrscheinlich, dass tatsächlich eine solche vollständige Übertragung der Rechtsstellung durch den bisherigen Steuerberater erfolgt ist.
Der Einfachheit halber wäre Ihnen insoweit anzuraten, sich von Ihrem bisherigen Steuerberater schriftlich die früher getroffene Honorarvereinbarung bestätigen zu lassen und den neuen Inhaber sodann unter Vorlage derselbigen sowie unter Hinweis auf den Kanzleiverkauf zur Rechnungskorrektur aufzufordern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Sonntag und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.
Übergang einer Honorarvereinbarung bei Steuerberater-Kanzleiabgabe
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Joschko
Mit meinem Steuerberater habe ich eine -mündliche- Honorarvereinbarung über die Kosten für die Erstellung der USt-Erklärungen getroffen. Der Steuerberater hat auch -nachweislich- entsprechend dieser Vereinbaung seine Leistungen abgerechnet (nach tatsächlichem Arbeitsaufwand in Stunden und nicht nach Tabelle).
Dann hat er seine Kanzlei veräußert und der Erwerber hat den nächsten Monat nach Steuerberatertabelle abgerechnet, ohne die mit dem Vorbesitzer getroffene Honorarvereinbarung zu beenden oder eine neue Honorarvereinbarung mit mir zu treffen. Er hat mich noch nicht einmal informiert.
Auf meinen Hinweis, dass eine Honorarvereinbaung getroffen worden sei antwortete er davon nichts zu wissen.
Meiner Kenntnis nach geht eine Honorarvereinbarung bei Kanzleiabgabe zunächst auf den Erwerber über und gilt weiter, bis eine neue Vereinbarung getroffen wird. Nicht-wissen schützt dabei nicht.
Ist meine Kenntnis richtig und können Sie dazu ein oder zwei Urteile benennen?
-
20 €
-
30 €
-
49 €
-
40 €
-
30 €
-
50 €