Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich ist Ihr Versorger berechtigt, Ihnen das Gas abzustellen, wenn entsprechende Zahlungsrückstände vorhanden sind.
Üblicherweise droht der Versorger die Gasperre erst einmal schriftlich an und wartet dann eine angemessene Frist ab, ob der Verbraucher zahlt. Wenn hierauf nicht reagiert wird, ist das Vorgehen des Versorgers, Ihnen das Gas abzustellen, absolut berechtigt.
Generell ist davon auszugehen, dass die meisten Anbieter sich durchaus auf Ratenzahlungen einlassen. Dabei kommt es aber auch auf die Höhe der Zahlungsrückstände an. Wenn diese sehr hoch sein sollten und Sie nicht glaubhaft machen können, dass Sie die Raten auch wirklich zahlen werden, muss der Versorger hierauf nicht eingehen.
Ich empfehle Ihnen folgendes Vorgehen:
1. In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter dem Verbraucher ein Darlehen für Gas/Strom gibt. Ob dies bei Ihnen möglich sein könnte, kann hier nicht beurteilt werden. Deswegen sollten Sie, sofern dies nicht schon geschehen ist, umgehend Kontakt zur Behörde aufnehmen, den Sachverhalt darstellen und abklären lassen, ob Ihnen ggf. Hilfe gewährt werden könnte.
2. Es empfiehlt sich in solchen Fällen immer, dem Versorger einen vernünftigen Ratenzahlungsvorschlag zu machen. Dies macht natürlich nur dann Sinn, wenn Sie die Raten denn auch wirklich zahlen können und wenn die Ruckstände nicht so hoch sind, als eine Ratenzahlung nicht mehr realistisch erscheint. Wenn Sie dem Versorger einen sinnvollen Vorschlag in Sachen Ratenzahlung anbieten können, sollten Sie heute nochmals Kontakt aufnehmen und nachfragen.
3. Wenn es Ihnen möglich ist, sich bei Familie oder Freunden einen Geldbetrag zu leihen, um diesen sofort dem Versorger zu überweisen, sollten Sie davon nach Rücksprache mit dem Versorger Gebrauch machen. Damit wären die Rückstände sofort etwas reduziert und die Gassperre könnte vielleicht abgewendet werden.
4. Abwenden könnten Sie die Gassperre unter Umständen dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Folgen der Abstellung außer Verhältnis zu Schwere Ihrer Zuwiderhandlungen in Sachen Zahlungsmoral stehen. Hier müssten aber entsprechend hohe Anforderungen angelegt werden: Darauf berufen könnten Sie sich beispielsweise in einem kalten Winter oder dann, wenn Sie ein Baby zuhause haben. Dass eine Gassperre allgemein negative Folgen für die Kunden hat, reicht nicht aus, denn dies ist bekannt und keine besondere Härte im Vergleich zu den Zahlungsrückständen.
Generell sei Ihnen also geraten, den Weg der Ratenzahlung weiterzuverfolgen und hier nochmals Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Diese Plattform kann und will den Gang zu einem Berufskollegen nicht ersetzen. Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Ich wünsche Ihnen alles Gute in dieser Angelegenheit!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
19. August 2011
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10:45
Antwort
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